Geldstrafe nach Widerstand gegen Polizei und Beleidigung
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Jockgrim. Am 3.3.2025 wollten Polizeikräfte der Polizeiinspektion Wörth in Jockgrim eine Personalienfeststellung bei einem damals 45-Jährigen durchführen, der von Zeugen als hilflose Person gemeldet worden war. Während der deutlich alkoholisierte Mann nach Ausweispapieren durchsucht wurde, beleidigte er fortlaufend die eingesetzten Beamten. Bei der anschließenden Ingewahrsamnahme leistete der Mann Widerstand, indem er mittels Körperspannung versuchte, das Verbringen in den Streifenwagen zu unterbinden. Die eingesetzten Beamten blieben unverletzt. Das Amtsgericht Kandel hat den mittlerweile 46-Jährigen nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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