Fischerprüfung im Kreis Germersheim: Nächster Termin steht fest
- Wer angeln möchte, muss vorher die Fischerprüfung bestehen und den Fischereischein beantragen.
- Foto: Bestanden. Strahlende Gesichter nach der Fischerprüfung.
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Germersheim. Wer im Landkreis Germersheim angeln möchte, braucht dafür in der Regel erst die Fischerprüfung. Fünf Menschen haben diese Prüfung zuletzt bestanden und können nun mit dem Prüfungszeugnis ihren Fischereischein bei der jeweiligen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung beantragen.
Christian Völker, für Umwelt und Landwirtschaft zuständiger Kreisbeigeordneter, gratulierte den neuen Anglerinnen und Anglern. Auch der Prüfungsausschuss unter Vorsitz von Thomas Wüst beglückwünschte die Gruppe nach der letzten Fischerprüfung.
So läuft die Fischerprüfung ab
Zur Fischerprüfung lässt die Kreisverwaltung unter anderem Menschen zu, die mindestens 13 Jahre alt sind. Außerdem brauchen Teilnehmende einen Vorbereitungskurs mit mindestens 35 Stunden und einen Praxistag. In der Prüfung beantworten die Teilnehmenden innerhalb von zwei Stunden in fünf Prüfungsgebieten jeweils zehn Fragen im Ankreuzverfahren. Die Themen sind Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Teilnehmenden in jedem Sachgebiet mindestens sieben Fragen richtig beantworten. Wenn in nur einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig sind, fordert der Prüfungsausschuss eine mündliche Nachprüfung.
Wer die Fischerprüfung ablegen möchte, hat dazu am Freitag, 4. Dezember wieder die Gelegenheit. Wie die Kreisverwaltung Germersheim mitteilt, gibt die Untere Fischereibehörde Auskunft unter 07274/53-145.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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