Das gilt in Wörth in der Silvesternacht
- Feuerwerk
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Wörth am Rhein. Die Polizeiinspektion Wörth am Rhein weist darauf hin, dass Raketen und Silvesterknaller ausschließlich im erlaubten Zeitraum vom 31. Dezember (0:00 Uhr) bis zum 1. Januar (23:59 Uhr) und nur dort, wo keine Personen- oder Sachschäden drohen, gezündet werden dürfen.
Die Polizei rät zur Sicherheit:
Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen oder Terrassen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsorgung in der Restmülltonne und vergewissern Sie sich, dass die Knallkörper nicht mehr warm und entzündlich sind. Insbesondere Feuerwerksbatterien glühen lange im Inneren nach.
Achtung:
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und alkoholisierten Personen!
Die Polizeiinspektion Wörth am Rhein wünscht einen schönen Silvesterabend und einen guten Start ins neue Jahr 2026!
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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