Infektionsschutz
Unangemeldete Protestaufzüge werden verboten

Bruchsal (PM) | Die Stadt Bruchsal untersagt mit Wirkung zum 30. Dezember unangemeldete Versammlungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Wie aus der Allgemeinverfügung der Stadt Bruchsal vom 30. Dezember hervorgeht, gehe es ausdrücklich nicht darum, gemeinschaftliche, öffentliche Kritik an den Corona-Maßnahmen zu unterbinden. Angemeldete Veranstaltungen  können weiterhin durchgeführt werden. Die Versammlungen sind grundsätzlich nur anmelde-, nicht genehmigungspflichtig.

Mit der Allgemeinverfügung kommt die Stadt Bruchsal ihrer Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung nach. Nachdem Städte wie Karlsruhe, Mannheim, Speyer und seit dem 20. Dezember auch Bretten bereits unangemeldete Protestaufzüge untersagt haben, muss mit einer Zunahme an Teilnehmenden an sogenannten Montagsspaziergängen oder Kerzenläufen in Bruchsal gerechnet werden. Bereits bei Protestaktionen am 20. und 27. Dezember auf dem Markplatz und der Innenstadt missachteten die Teilnehmenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstands oder das Tragen einer medizinischen Maske. Zudem hat sich das Aggressionspotential, insbesondere gegenüber Einsatzkräften, deutlich gesteigert.

Die Personen, die zu den Protestaktionen aufrufen, verzichten auf eine Anmeldung der Veranstaltung, um mögliche Auflagen zu umgehen. Der hohe Organisationsgrad dieser Versammlungen macht deutlich, dass es sich in den meisten Fällen nicht um eine Spontanversammlung handelt.

Das Verbot ist zunächst bis zum 31. Januar 2022 befristet. Die Allgemeinverfügung ist unter www.bruchsal.de/ortsrecht einsehbar.

Aktuelle Infos und Pressemeldungen gibt es auch auf der Homepage der Stadt Bruchsal sowie auf Facebook.

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Pressestelle Stadt Bruchsal aus Bruchsal

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