Corona-Hilfen angepasst:
Für Brauereigasthöfe und Straußenwirtschaften

Jetzt gibt es auch Corona-Hilfen für Brauereigasthöfe und Straußenwirtschaften. | Foto:  Altnet/Pixabay
  • Jetzt gibt es auch Corona-Hilfen für Brauereigasthöfe und Straußenwirtschaften.
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Bruchsal/Schwetzingen/Region. Jetzt gibt es auch Corona-Hilfen für Brauereigasthöfe und Straußenwirtschaften. Die Bundesminister haben sich auf Anpassungen in der November- und Dezemberhilfe für Brauereien und Winzer  verständigt.

„Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird jetzt der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht“, informiert Bundestagsabgeordneter Olav Gutting, der sich nach heftiger Kritik der Betroffenen intensiv bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier für diese Anpassung eingesetzt hatte.

„Auch in meinem Wahlkreis gibt es eine Vielzahl von Brauereigaststätten und Winzer, deren weitere Einnahmequellen Ausschank und Vesper sind. Diese sind zunächst komplett durchs Raster gefallen! Das konnte nicht sein und ist deshalb jetzt auch geändert worden.
Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt, d.h. die angeschlossenen Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen“, erläutert Gutting die Anpassungen.

Die neue Regelung gilt nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums ebenso für alle anderen Gaststätten, die in Verbindung mit einer anderen Tätigkeit auch einen Ausschank oder eine Gaststätte betreiben, z.B. Cafés in Buchläden.

Hintergrund: Bislang waren Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember nur dann antragsberechtigt, wenn 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt vom Teil-Lockdown betroffene Aktivitäten entfallen.

Autor:

Werner Schmidhuber aus Waghäusel

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