Bruchsal. „Wir sind sehr froh, dass das Land zu einer schnellen Entscheidung gekommen ist, was das Thema Notbetreuung für Kinder in den Osterferien betrifft. Das schafft eine einheitliche Regelung und gibt allen Kommunen Sicherheit, diese schwierige Situation weiterhin zu meistern“, sagt Bürgermeister Andreas Glaser. Am Samstagabend, 28. März, trat die dritte Änderungs-Verordnung der Landesregierung in Kraft. Darin ist auch die Notbetreuung der Kinder in der Ferienzeit festgeschrieben. Somit ist gewährleistet, dass Eltern und Alleinerziehende mit systemrelevanten Berufen ihre Tätigkeit auch während der Osterferien ausüben können - ohne sich um die Kinderbetreuung Sorgen zu müssen. Voraussetzung bleibt allerdings, dass beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in systemrelevanten Berufen arbeiten. Zu den systemrelevanten Berufen zählen:
- Die Bereiche Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr
- Die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste
- Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
- Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
- Rundfunk und Presse
- Beschäftigte der Betreiber beziehungsweise Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden
- Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe
- Bestatter
Alle weiteren Informationen zur „Dritten Verordnung zur Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ und die Anmeldeformulare für die Kindernotbetreuung finden sich unter www.bruchsal.de/corona.
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