Haben Wahlplakate überhaupt eine Wirkung?
An jeder Laterne ein Plakat

Wahlplakate sind auch aus einem Grund wichtig: Sie signalisieren, dass eine Wahl ansteht und der Bürger sich mit den politischen Inhalten auseinandersetzen sollte.  | Foto: Bauer
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  • Wahlplakate sind auch aus einem Grund wichtig: Sie signalisieren, dass eine Wahl ansteht und der Bürger sich mit den politischen Inhalten auseinandersetzen sollte.
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Bruchsal. Am 26. Mai sind Kommunal-, Kreistags- und Europawahlen. Das ist bereits jetzt entlang der Straßen und auf Plätzen nicht mehr zu übersehen, denn an den Laternen hängen sie wieder: die Wahlplakate. Es ist damit zu rechnen, dass bis zum Wahlsonntag noch einige hinzu kommen. Aber darf eigentlich jeder sein Wahlplakat einfach so im öffentlichen Raum aufhängen?

Während des Wahlkampfes darf in Bruchsal frei plakatiert werden, allerdings müssen die Bedingungen im „Merkblatt Wahlplakate“ eingehalten werden. Plakatiert werden darf seit 31. März - also im Zeitraum acht Wochen vor der Wahl. Im Wesentlichen ist es nur untersagt, da zu plakatieren, wo einzelne Plakate oder eine Häufung von Plakaten zu Gefahren oder Sachbeschädigungen führen könnten.

Wenn Plakate zum Beispiel den Verkehr behindern, weil man Verkehrszeichen, Ampeln oder Fußgängerüberwege nicht mehr erkennen kann oder die Sicht an Kreuzungen oder Einmündungen eingeschränkt wird. An Masten mit Verkehrszeichen - auch Wegweisern - darf nur unten am Boden plakatiert werden. Der Abstand vom Plakat zum Verkehrszeichen muss 1,20 Meter betragen.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt am Siemens-Kreisel und in der Siemens-Unterführung ein generelles Plakatierverbot, das auch Wahlplakate mit einschließt. An Bäumen dürfen keine Plakate aufgehängt werden. Wegen des Verletzungsrisikos dürfen Plakate an Geh- oder Radwegen nicht in Kopfhöhe aufgehängt werden. Auch die Kopfhöhe von Kindern ist beim Aufhängen des Plakats zu berücksichtigen. Am Wahltag ist Wahlwerbung am Wahllokal beziehungsweise im Zugangsbereich zum Wahllokal nicht zulässig.

Die Wähler sollen den Wahlraum betreten können, ohne unmittelbar vorher durch Plakatwerbung beeinflusst zu werden. Die „Verkehrssicherungspflicht“ für die Plakate liegt bei dem, der sie aufhängt, und die Plakate sollten daher regelmäßig überprüft werden. Plakate können abgerissen, verschoben oder beschädigt werden oder es können Drahtenden abstehen. Gehen Gefahren von Plakaten aus, dann haftet derjenige, der sie aufgehängt hat, für eventuelle Schäden.

Viel Information kann auf einem Plakat nicht untergebracht werden. Im Schnitt werden Plakate zwei Sekunden lang angesehen. Kein Wunder also, dass Kommunikations- und Meinungsforscher zu dem Ergebnis kommen, dass sogar die besten Motive kaum jemanden zu einem Wechsel seiner Einstellungen bewegen. Haben Wahlplakate also überhaupt eine Wirkung?

Experten sind sich einig, dass das Plakat immer noch ein wichtiges Medium im Wahlkampf ist. Allerdings geht es weniger darum, konkrete Inhalte zu transportieren, als tatsächlich um das Signal: Der Wahlkampf hat begonnen. Die Plakate zeigen den Bürgern, dass eine Wahl ansteht und es Zeit ist, sich damit zu beschäftigen. Wähler werden so sensibilisiert für Inhalte und Themen, die politisch aktuell von Belang sind. Sind Plakate gut gemacht, dann lenken sie den Blick des potenziellen Wählers auf das Kernthema einer Partei.

Hält man sich in Bruchsal nicht an die Regeln des Merkblatts Wahlplakate, dann erhält die Partei die Gelegenheit, das Plakat an eine korrekte Stelle umzuhängen. Liegt allerdings eine akute Gefahrenlage vor, baut die Stadtverwaltung aber auch schon mal ohne vorherige Rücksprache ab. Übrigens: Zwei Wochen nach der Wahl müssen die Plakate wieder abgebaut sein.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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