Betreuungsrechtsreform 2023
alles neu, oder weiter wie bisher?

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Zum 01.01.23 ist eine Reform in Kraft getreten, die den meisten Menschen verborgen geblieben ist: Das Betreuungsrecht wurde reformiert und neu geregelt. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen noch weiter zu stärken und die Wünsche der Betroffenen noch deutlicher als bisher in den Mittelpunkt der rechtlichen Vertretung zu stellen.
Der Betreuer/die Betreuerin soll die Angelegenheiten der betreuten Person so regeln, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann.
Es wird zudem klar gestellt, dass die rechtliche Betreuung die Unterstützung eines Menschen bedeutet, der seine rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) alleine regeln kann. Der Betreuer/ die Betreuerin hat dabei die Möglichkeit, die betreute Person rechtlich zu vertreten. Von dieser Möglichkeit soll aber nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn es wirklich erforderlich ist.

Was bedeutet das nun für die vielen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer im Landkreis? Für diejenigen, die sich auch bisher an den Wünschen der von ihnen betreuten Menschen orientiert und ihren Betreuten/ ihre Betreute darin unterstützt haben, eigene Entscheidungen zu treffen und diese dann, wenn möglich alleine oder mit Unterstützung, umzusetzen, ändern sich ein paar Dinge, die hauptsächlich Formalitäten betreffen. So müssen ehrenamtliche Betreuer z.B.  der Betreuungsbehörde ein erweitertes Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen. Mitteilungspflichten an das Betreuungsgericht wurden neu definiert, die entsprechenden Berichte angepasst.   Neu ist auch, dass Personen, die keinen Familienangehörigen vertreten, sich einem Betreuungsverein anschließen müssen.  Aber selbstverständlich stehen auch den Familienangehörigen die Angebote der Betreuungsvereine offen.

Autor:

Nicole Gruber aus Bad Dürkheim

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