Neue Förderung für Rebpflanzungen: Wer jetzt Fristen verpasst, geht leer aus
- Wer Rebflächen neu anlegen oder roden will, muss die Förderanträge und Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
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Rheinland-Pfalz. Wer 2027 Rebflächen umstrukturieren und dafür EU-Förderung nutzen will, muss ab Montag, 4. Mai, schnell aktiv werden. Dann startet Teil 1 des Antragsverfahrens. Die Frist endet am Montag, 1. Juni.
Im ersten Schritt müssen Betriebe alle Flächen melden, für die sie eine Förderung planen. Das gilt für Flächen, die im Herbst des Antragsjahres oder bis zum Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Das schließt Rodungen in Flurbereinigungsverfahren ein.
Welche Flächen jetzt in Teil 1 gemeldet werden müssen
Auch unbestockte Flächen gehören in den Antrag, wenn sie mit Genehmigungen auf Wiederbepflanzung wieder bestockt werden sollen. Wie das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium mitteilt, verlieren Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen mit positivem Rodebescheid aus einem früheren Teil-1-Antrag müssen nicht noch einmal eingereicht werden.
Nach einer Vor-Ort-Kontrolle bekommen Antragstellende eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen möglich ist. Bis dahin dürfen sie auf den Flächen keine Veränderungen vornehmen. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, verschickt die zuständige Kreisverwaltung voraussichtlich im Oktober.
Die Formulare und ein Merkblatt stellt das Ministerium online bereit: Umstrukturierung im Weinbau. Die Unterlagen lassen sich ausdrucken und für die Antragstellung nutzen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag online über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auszufüllen: Weininformationsportal (WIP). Wer noch keinen Zugang hat, lädt dort über den Menüpunkt „Registrierungsantrag inkl. Nutzungsbedingungen“ eine ausfüllbare PDF-Datei herunter und schickt sie per E-Mail an wip@lwk.rlp.de. Die Zugangsdaten kommen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post.
Im Antrag Teil 1 müssen Betriebe verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung auswählen. Die Details erklärt das Merkblatt.
Teil 2 folgt im Januar des geplanten Pflanzjahres. Dann lassen sich nur Flächen beantragen, die bereits in Teil 1 aufgeführt wurden.
Wichtig für die Förderung: Die Pflanzung und die Unterstützungsvorrichtung müssen spätestens bis zum 30. Juni fertig sein. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben fördert das Programm nicht. Der Zuschuss kann wegen des Auslaufens der aktuellen Förderperiode nur bis zum 15. Oktober ausgezahlt werden.
Autor:Reiner Bohlander aus Frankenthal |