"...am besten ab sofort"
Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus

- Auch wenn die Verordnung erst ab Montag gilt: Um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, sollte man am besten sofort auf Kontakte verzichten - also auch auf Halloween-Feiern oder das typische Süssigkeiten sammeln.
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Rhein-Pfalz-Kreis. Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder in dieser Woche, werden verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung des inzwischen exponentiellen Anstiegs der Corona-Neuinfektionen erfolgen. Das Land Rheinland-Pfalz wird daher eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen.
Eine der Maßnahmen wird sein, dass die Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen vorläufig geschlossen werden. Der Rhein-Pfalz-Kreis wird daher als Konsequenz aus dieser Besprechung seine Kreisbäder ab kommenden Montag, 2. November bis vorläufig 30. November 2020, komplett schließen. Weiterhin wird die Gedenkfeier zum Volkstrauertag am Sonntag, 15. November 2020 in Dannstadt-Schauernheim, nicht stattfinden.
Am besten ab sofort
„Da die Ansteckungszahlen täglich steigen, sind die geplanten Kontaktbeschränkungen unausweichlich“, betont Landrat Clemens Körner. „Wir sollten uns alle auf die Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen - und das am besten sofort und nicht erst ab Gültigkeit der neuen Landesverordnung. Dazu gehört auch, dass auf Halloweenpartys und das Sammeln von Süßigkeiten am 31. Oktober verzichtet werden sollte.“ ps/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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