Stand 16-03-2020

Beiträge zum Thema Stand 16-03-2020

Lokales
Foto: Gemeineverwaltung Mutterstadt / Michael Hemberger

Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung: 1. Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mehr als 75 Personen im Gebiet des Rhein-Pfalz-Kreises sind untersagt. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich...

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