Speyerer Juristin übernimmt Aufgabe in Anerkennungskommission
- Astrid Gebing gehört jetzt als pfälzisches Mitglied der Gemeinsamen Anerkennungskommission Baden/Pfalz an.
- Foto: Astrid Gebing/privat
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Speyer/Karlsruhe. Die Gemeinsame Anerkennungskommission Baden/Pfalz hat ein neues pfälzisches Mitglied. Astrid Gebing wurde zum 24. September berufen und soll ihre juristische Erfahrung in die Arbeit mit Anträgen von Betroffenen sexualisierter Gewalt im kirchlichen oder diakonischen Bereich einbringen.
Wie die Evangelische Kirche der Pfalz mitteilt, haben die zuständigen kirchlichen Gremien in Baden und der Pfalz sowie die beteiligten Diakonischen Werke der Berufung zugestimmt. Gebing folgt auf Anja Schraut, die ihr Ehrenamt in der Kommission und den Vorsitz niedergelegt hat.
Bis auf Weiteres übernimmt der stellvertretende Vorsitzende Dr. Henning Freund den Vorsitz. Astrid Gebing arbeitet seit 2003 als Staatsanwältin in Kaiserslautern. Seit mehr als 20 Jahren befasst sie sich schwerpunktmäßig mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Kommission bearbeitet Anträge von Betroffenen
Die Kommission befasst sich mit Anträgen von Menschen, die im kirchlichen oder diakonischen Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben. Ihre Aufgabe ist es, das erlittene Unrecht anzuerkennen und Betroffene zu unterstützen.
Die Kirche betont, dass Gebing in der Kommission nicht in ihrer beruflichen Funktion als Staatsanwältin handelt, sondern als unabhängiges Mitglied. Für die Arbeit der Kommission gelten eigene Verfahrens- und Rahmenbedingungen.
Die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst sagt: „Mit Astrid Gebing gewinnen wir eine sehr erfahrene Juristin für die Gemeinsame Anerkennungskommission. Ihre langjährige Tätigkeit im Strafrecht und insbesondere ihre Erfahrung im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt sind eine wichtige fachliche Grundlage für diese anspruchsvolle Aufgabe. Entscheidend ist dabei, juristische Sorgfalt mit einem sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit den Anliegen der Betroffenen zu verbinden“.
Auch die badische Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart begrüßt die Berufung: „Im Mittelpunkt der Arbeit unserer Anerkennungskommission stehen die Menschen, die im kirchlichen oder diakonischen Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben, und die Anerkennung der ihnen zugefügten Gewalt. Dafür braucht es Expertise, Unabhängigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Leid. Ich freue mich, dass Astrid Gebing ihre langjährige juristische Erfahrung künftig in diese wichtige Arbeit einbringen wird.“
Astrid Gebing sagt zu ihrer neuen Aufgabe: „Die Arbeit der Anerkennungskommission ist anspruchsvoll und wichtig. Ich möchte meine juristische Erfahrung einbringen und dazu beitragen, dass Betroffene gehört und ihre Anliegen sorgfältig und verantwortungsvoll bearbeitet werden.“
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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