Poolwasser ablassen: Das müssen Speyerer jetzt beachten
- Nach dem Poolabbau bleibt oft viel Wasser übrig. In Speyer muss es über die Kanalisation entsorgt werden.
- Foto: R K B by pixplosion – pixelio.de/Stadt Speyer
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Speyer. Wer nach der Badesaison den Swimmingpool entleert, muss das Wasser richtig loswerden. Die Stadtverwaltung Speyer macht klar: Poolwasser darf weder auf dem eigenen Grundstück versickern noch in ein Gewässer abfließen.
Poolwasser gilt als Schmutzwasser. Die Stadt leitet es deshalb über die Kanalisation in die Kläranlage.
Warum Versickern und Einleiten verboten sind
Die Stadt begründet das Verbot damit, dass sich Poolwasser über die Nutzungszeit verändert. Oft behandeln Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer es mit Chlor, Algenschutzmitteln oder pH-Regulatoren. Diese Stoffe können laut Stadt für Boden und besonders für das Grundwasser problematisch sein.
Auch unbehandeltes Poolwasser zählt nach der Nutzung nicht mehr als Frischwasser. In den Pool gelangen zum Beispiel Sonnencreme, Schweiß, Haare, Laub oder Sand.
Beim Ablassen warnt die Stadt außerdem vor einem praktischen Risiko. Die Wassermenge kann der Boden häufig nicht schnell genug aufnehmen. Das Wasser kann dann oberirdisch abfließen und etwa in Keller oder auf benachbarte Grundstücke gelangen.
Auch das Einleiten in Bäche, Teiche oder andere Gewässer verbietet die Stadt. Besonders Biozide aus Poolwasser können schon in geringen Konzentrationen Wasserorganismen schädigen.
Weitere Hinweise zur Entsorgung und zum Umgang mit Poolwasser hat die Stadt online zusammengestellt unter www.speyer.de/poolwasser.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
| Cornelia Bauer auf Facebook | |