Tragödie auf Zugspitze: Gericht verurteilt Bergführer nach Tod einer Frau aus Speyer
- Der tragische Unfall ereignete sich unweit der Reintalangerhütte des Alpenvereins. (Archivbild)
- Foto: Angelika Warmuth/dpa
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Garmisch-Partenkirchen / Speyer. Nach dem tödlichen Absturz einer Wanderin bei einer geführten Tour auf dem Weg zur Zugspitze ist ein Bergführer verurteilt worden. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sprach gegen den 58‑Jährigen eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nach Angaben des Gerichts bestätigte sich der Vorwurf im Prozess. Zuvor hatte die Zeitung „Rheinpfalz“ über den Fall berichtet. Die Entscheidung wurde am Montag, 20. April, bestätigt.
Die Frau war im August 2025 mit ihrem Mann und zwei Kindern zur Zugspitze unterwegs. Die Familie aus Speyer hatte sich einer Gruppe angeschlossen, die von dem Bergführer geleitet wurde. Ziel war der Aufstieg über das Reintal. Der Weg gilt als der einfachste, ist aber der längste Zustieg zum höchsten Berg Deutschlands.
Bad in eiskalter Gumpe endet tödlich
Unterwegs machte die Gruppe Halt an einem natürlichen Wasserbecken. Der Bergführer bezeichnete die sogenannte Gumpe mit rund vier Grad kaltem Wasser als „Whirlpool“. Mehrere Teilnehmer gingen nacheinander ins Wasser. Auch die Mutter der Familie badete dort zweimal.
Beim zweiten Versuch verlor sie den Halt. Sie geriet in eine starke Strömung und wurde über den Abfluss der Gumpe einen Wasserfall hinuntergespült. Der Sturz führte über mehr als acht Meter hohe Felsen.
Der Ehemann versuchte noch, seine Frau festzuhalten. Beide stürzten jedoch gemeinsam ab. Die beiden Kinder sowie weitere Teilnehmer der Gruppe wurden Zeugen des Unglücks. Die Frau starb später am Abend im Krankenhaus. Der Mann überlebte schwer verletzt.
Gericht sieht Überschreitung der Qualifikation
Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Bergführer seine Gäste nicht zum Baden animieren dürfen. Zwar war der Mann als Bergführer ausgebildet. Eine Qualifikation als Canyoning-Führer für Touren im Wildwasser besaß er jedoch nicht.
Ursprünglich hatte der 58‑Jährige einen Strafbefehl erhalten. Weil er diesen nicht akzeptierte, kam es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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