Ab 3. Mai gültig in Pirmasens
Schulen im Wechselunterricht, Kitas im Regelbetrieb

Corona/Symbolbild | Foto: Vektor Kunst/Pixabay

Pirmasens. In Pirmasens ist die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche deutlich gesunken. Dadurch ergeben sich ab kommenden Montag, 3. Mai, folgende Änderungen: Die Schulen kehren in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht zurück, die Kindertagesstätten öffnen im Regelbetrieb und im Einzelhandel ist wieder Terminshopping möglich. Das teilte die Stadtverwaltung Pirmasens am Donnerstagnachmittag in einer Pressemeldung mit.

"Die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Pirmasens liegt der heutigen Mitteilung des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamtes (LUA) zufolge bei 116,8 und ist damit im Vergleich zum Vortag (119,3) gesunken", so die Stadtverwaltung. Pirmasens befindet sich weiter in der „Alarmstufe“ (Rot) des Corona Warn- und Aktionsplanes des Landes. Die landesweite Inzidenz beträgt 132.4.

Als Stichtag für etwaige Lockerungen oder weitere Einschränkungen in den Kommunen gilt der Tag, an dem das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite www.rki.de/inzidenzen den Inzidenzwert veröffentlicht. So ist es im novellierten Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt. Die RKI-Zahlen entsprechen denen des LUA vom Vortag. Die Landesuntersuchungsämter melden die Inzidenzen aller Städte, Landkreise und Bundesländer an das RKI. Die Stadtverwaltung Pirmasens als zuständige Behörde gibt bekannt, ab wann etwaige Maßnahmen für die Siebenhügelstadt gelten.

Änderungen für Schulen, Kitas und Einzelhandel

Nachdem sich die Stadt Pirmasens weiterhin über dem Schwellenwert von 100 bewegt, bleibt die sogenannte Bundesnotbremse unverändert in Kraft. Änderungen bei der sogenannten Bundesnotbremse ergeben sich ab kommenden Montag, 3. Mai, für Schulen, Kitas und im Einzelhandel. Der Grund: Die Inzidenz ist an fünf Werktagen hintereinander unter die maßgebliche Marke von 165 (Schulen/Kitas) und 150 (Handel) gesunken.

Grundsätzlich gilt: Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt, unterbrechen die Zählung jedoch auch nicht. Für die Stadt Pirmasens bedeutet dies folgendes: Am Samstag, 24. April 2021, lag der Inzidenzwert mit 149 zum ersten Mal unter dem für Handel und Schulen maßgeblichen Schwellenwert. Nachdem der Sonntag bei den Berechnungen nicht mitzählt, wurden die Schwellenwerte am Donnerstag, 29. April, den fünften Werktag in Folge unterschritten. Ab Samstag, 1. Mai (dem nach Donnerstag übernächsten Tag), dürften die Schulen und Kitas deshalb grundsätzlich wieder öffnen und der Einzelhandel zum sogenannten „Click and Meet“ (Terminshopping) zurückkehren. Da der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist, greifen die Öffnungen tatsächlich erst ab Montag, 3. Mai 2021.

Schulen

Die allgemeinbildenden (inkl. Förderschulen) sowie die berufsbildenden Schulen kehren ab Montag, 3. Mai, zum Präsenzunterricht zurück – je nach Möglichkeit im Klassenverband oder in geteilten Gruppen im Wechselunterricht. Laut Bundesnotbremse müssen Schüler zwei Mal die Woche verpflichtend auf Corona getestet werden.

Kindertagesstätten

Die Kindertagesstätten haben ab Montag, 3. Mai, wieder im Regelbetrieb geöffnet.

Einzelhandel

Regulär geöffnet haben der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und Großhandel.

Es gelten die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und eine Personenbegrenzung von einem Kunden je 20 Quadratmeter (bei bis zu 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche) oder einem Kunden je 40 Quadratmetern (ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche). Eine Vorschrift, dass nur noch eine Person pro Haushalt in Supermärkten einkaufen darf, gibt es nicht, jedoch handhaben es einzelne Märkte in Pirmasens so, um sich an die Personenbegrenzungen halten zu können.

Geschäfte, die nicht zu den oben aufgeführten Ausnahmen gehören, dürfen ab Montag, 3. Mai, wieder Einzeltermine vergeben, jedoch – neu – nur an Kunden mit negativem Corona-Test bzw. vollständigem Impfschutz (die Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen). Es darf sich maximal ein Kunde auf 40 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. Wichtig: Der Kunde muss in jedem Fall seine Kontaktdaten hinterlassen.

Die weiteren Regeln im Überblick

In Pirmasens übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz den in der vom Bundestag beschlossenen Notbremse festgelegten Schwellenwert von 100 seit mehr als drei Tagen. Deshalb gelten die im Infektionsschutzgesetz (§ 28b) vorgeschriebenen Maßnahmen unverändert fort.

Die Stadtverwaltung Pirmasens weist insbesondere auf folgende Regelungen hin:

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugerechnet.

Ausgangsbeschränkungen

Im Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Es darf nur das Haus verlassen, wer einen triftigen Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Erlaubt ist aber – auch das ist neu – alleine bis Mitternacht im Freien zu joggen oder spazieren zu gehen. Weitere Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung sind:

  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger
  • die Begleitung Sterbender
  • oder ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich untersagt. So müssen etwa Kosmetikstudios geschlossen bleiben. Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, dürfen dagegen weiterhin angeboten werden, wenn sämtliche Beteiligte Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Geöffnet sind Friseure sowie Fußpflege. Wichtig: Kunden müssen einen anerkannten negativen Corona-Test vorlegen der nicht älter als 24 Stunden ist bzw. über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Dabei muss die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen.

Sport

Erlaubt ist aktuell nur die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Mannschaftssportarten sind – außer für Leistungs- und Berufssportler – untersagt. Aber: Kinder bis 14 Jahre dürfen kontaktlos und in Gruppen von höchstens fünf Kindern Sport im Freien treiben. Der Übungsleiter muss aber über einen anerkannten negativen Corona-Test bzw. einen vollständigen Impfschutz verfügen.

Freizeit und Kultur

Die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie etwa Indoorspielplätzen, Spaß- und Hotelschwimmbäder, Wellnesszentren sowie Saunen, gewerbliche Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, touristische Bahn- und Busverkehre sind untersagt.

Theater, Kinos, Bühnen, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und Musikclubs sowie entsprechende Veranstaltungen bleiben geschlossen bzw. sind untersagt.

Gastronomie und Hotellerie

Gaststätten, Restaurants, Cafés und Co. bleiben geschlossen, auch die Außengastronomie. Liefer- und Abholdienste sind erlaubt; Abholdienste aber nur bis 22 Uhr. Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden. Um die Außengastronomie wieder öffnen zu dürfen, müsste Pirmasens an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer Inzidenz von 100 liegen.

Die Zurverfügungstellung von touristischen Übernachtungsangeboten in Hotels, Ferienwohnungen oder ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. In Beherbergungsbetrieben dürfen aber gastronomische Angebote für zulässigerweise beherbergte Personen erbracht werden.

Öffentlicher Personennahverkehr

Auch das ist neu: Wer mit dem ÖPNV fährt, muss laut Bundesnotbremse eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. OP-Masken sind im Bus erst wieder zulässig, sobald Pirmasens aus der Bundesnotbremse herausgefallen ist.

Fahrgemeinschaften

Die neue Landesverordnung sieht vor, dass bei Fahrten im Privatauto für Mitfahrer unterschiedlicher Haushalte die Pflicht zum Tragen einer OP-, FFP2- oder vergleichbaren Gesichtsmaske gilt. Der Fahrer muss keine Maske tragen.

Dauer der Maßnahme

Grundsätzlich gelten die Regelungen der Bundesnotbremse bis längstens 30. Juni 2021. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Pirmasens den Schwellenwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreitet, treten an dem übernächsten Tag die dargestellten Maßnahmen außer Kraft. Sollten die Inzidenzzahlen dann noch über dem Schwellenwert von 50 liegen, greift die am 23. April veröffentlichte 19.Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Nach dem Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ enthält die Landesverordnung keine Vorgaben mehr zu Bereichen, die bereits in der Bundesnotbremse geregelt sind. Stark vereinfacht gesagt, gilt die Landesverordnung bis zu einer Inzidenz von 100. Liegen Kommunen drei Tage hintereinander über 100 – so wie Pirmasens – gelten die Regeln der Bundesnotbremse. In allen Lebensbereichen, die nicht durch diese geregelt sind, gilt die Landesverordnung. ps

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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