Pirmasens klagt erneut gegen Finanzausgleich
- Allein im Kita-Bereich liegt der Fehlbedarf bei 13,4 Millionen Euro
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Von Frank Schäfer
Pirmasens. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Pirmasens eine Klage gegen den Finanzausgleich für 2024 eingereicht. "Da die Frist im August abläuft und wir vor der Sommerpause noch aktiv werden wollten, haben wir jetzt auch Klage eingereicht gegen den Finanzausgleich 2025", berichtet Oberbürgermeister Markus Zwick.
Man habe zwar gehofft, dass die neue Landeregierung etwas ändert, doch laut Koalitionsvertrag plane die neue Regierung lediglich „substanzielle Verbesserungen“ der Gemeindefinanzen. Mit diesen Einmalzahlungen werde aber "immer wieder nur an den Symptomen herumgedoktert", so Zwick.
Strukturelle Reform des Finanzausgleichs
Der Oberbürgermeister fordert: "Wir brauchen eine strukturelle Reform des Finanzausgleichs. Hintergrund sind strukturelle Defizite, verursacht durch Land und Bund. Den Kommunen wurden immer mehr zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne für die dafür nötige finanzielle Ausstattung zu sorgen."
Pirmasens klagt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt stellvertretend für alle Städte im Land. "Viele Kommunen sind tief in der Verschuldung. Das zeigt, dass man das Problem grundsätzlich an der Wurzel packen muss", so Markus Zwick. Der Oberbürgermeister machte deutlich: "Es ist Aufgabe des Landes, seine Kommunen auskömmlich finanziell auszustatten. Es muss grundlegend neu nachgedacht werden über kommunale Aufgaben und deren Finanzierung. Wir werden auch künftig in dieser Frage nicht locker lassen."
Hohe Sozialausgaben
Insbesondere durch die Sozialausgaben entstehen in Pirmasens enorme Fehlbedarfe. Im Jahr 2024 standen 71 Millionen Euro an Einnahmen 103 Millionen Euro an Ausgaben gegenüber, woraus sich ein Fehlbedarf von 32 Millionen Euro ergibt. 2025 lag der Fehlbedarf im Sozialbereich bei 34 Millionen Euro und 2026 liegt er bei 34,5 Millionen Euro. "Allein im Kita-Bereich liegt unser Fehlbedarf bei 13,4 Millionen Euro", berichtet Bürgermeister Michael Maas.
Musterklage beim Bundesverfassungsgericht
Pirmasens hat auch beim Bundesverfassungsgericht eine Musterklage eingereicht. "Es wäre wünschenswert, wenn vom höchsten deutschen Gericht dazu ein richtungsweisendes Urteil käme", so Markus Zwick.
Schon vor ein paar Jahren gab es bereits ähnliche Klagen. 2020 hatte Pirmasens vor Gericht gewonnen und das Land musste die finanzielle Ausstattung der Stadt auf neue Beine stellen.
Der Finanzausgleich, das heißt der Finanzbetrag, den das Land den Kommunen verfassungsgeboten jährlich zuweisen muss, ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Als wegweisend angesehen werden kann hier die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Rheinland-Pfalz vom 14.02.2012. Der VGH hatte den kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2007 bis 2013 für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass der Gesetzgeber die signifikant hohen Sozialausgaben als wesentliche Ursache der seit vielen Jahren bestehenden Finanzprobleme der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Bemessung der Finanzzuweisungen nicht angemessen berücksichtigt hat. Laut VGH musste der kommunale Finanzausgleich bis zum 01.01.2014 neu geregelt werden, wobei das Land dem VGH zufolge im Rahmen der Neuregelung einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten hatte.
Autor:Frank Schäfer aus Pirmasens |
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