Coronavirus-Fallzahlen
Inzidenz im Landkreis Südwestpfalz am 19. Mai

Symbolfoto | Foto: Pixabay

Landkreis Südwestpfalz. Nach aktuellem Stand am Mittwoch, 19. Mai, haben sich im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts 33 weitere Covid-19-Fälle bestätigt. Daraus ergeben sich beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) aktuell (Stand 19. Mai, 14.10 Uhr) die folgenden Inzidenzwerte:

Landkreis Südwestpfalz: 75,9
Stadt Pirmasens: 54,7
Stadt Zweibrücken: 70,2

Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts:

Für die Maßnahmen der Bundesnotbremse werden die einheitlichen 7-Tages-Inzidenzwerte des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt. Das RKI meldet (Stand 19. Mai, 3.12 Uhr) folgende Inzidenzen:

Landkreis Südwestpfalz: 66,4
Stadt Pirmasens: 64,6
Stadt Zweibrücken: 73,1

Das Gesundheitsamt meldet die Werte nach wie vor ans Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz. Von dort werden sie ans RKI gemeldet, wo sie regelmäßig am Morgen des Folgetags veröffentlicht werden.

In einer alten Meldung gelandet?
Die aktuellsten Fallzahlen finden sich immer unter www.wochenblatt-reporter.de/tag/fallzahlen-südwestpfalz

Drei weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt liegen über die Meldeketten die Informationen drei weiterer Todesfälle im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion vor.  „Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt den Familien und den Angehörigen der Verstorbenen“, spricht Landrätin Susanne Ganster ihre Anteilnahme aus.

Verschiedene Einrichtungen betroffen

Ergebnisse der Ermittlungen vorliegender und neuer Fälle im Gesundheitsamt in der Kreisverwaltung Südwestpfalz betreffen auch verschiedene Einrichtungen: Ein weiteres Kind aus der Kindertagesstätte in Vinningen sowie zwei weitere Kinder aus dem Kindergarten in Zweibrücken-Oberauerbach wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet.

Aktuelle Zahlen

Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 304 bestätigte positive Fälle aktiv, ein Fall weniger als am Vortag. Von den betroffenen Personen leben in Pirmasens 76 (-9), Zweibrücken 67 (+4) sowie in den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland 41 (-3), Hauenstein 13 (+3), Pirmasens-Land 46, Rodalben 15 (+1), Thaleischweiler-Wallhalben 18 (-1), Waldfischbach-Burgalben 13 (+2) und Zweibrücken-Land 15 (+2). Insgesamt wurden bis heute 4.720 Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südwestpfalz positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet. Bislang sind im Bereich des Gesundheitsamtes 146 Personen mit Corona-Infektion verstorben. Ein Fall außerhalb des Zuständigkeitsbereiches wird in der kumulierten Fallzahl mitgeführt.

Fallzahlen im Detail

Die 4.720 bestätigten Fälle verteilen sich auf:

Pirmasens (1.358/5 neue Fälle)
Zweibrücken (771/6)
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland (425/5)
Verbandsgemeinde Hauenstein (202/3)
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land (336/4)
Verbandsgemeinde Rodalben (430/1)
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben (503/3)
Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben (301/4)
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land (393/4)

„Feuerwehrleute müssen jetzt dringend geimpft werden!“

Bevor die Impfungen für alle Bürger im Juni geöffnet werden, müssen alle rund 1.800 ehrenamtlichen Feuerwehrleute im Landkreis geimpft sein, fordert Landrätin Susanne Ganster vom Land. „Viele unserer Feuerwehrleute warten in der Priorisierungsgruppe 3 seit Wochen auf einen Termin, obwohl sie täglich im Einsatz ihr Leben für uns riskieren.“

„Bereits im laufenden Betrieb des Impfzentrums versuchen wir, bei nicht wahrgenommenen Terminen, kurzfristig die dann verfügbaren Impfdosen bei Kräften der Feuerwehren zu verimpfen“, beschreibt die Landrätin das aktuelle Vorgehen.

Bislang habe das Impfzentrum im Terminvergabe-System des Landes lediglich Zugriff auf noch nicht terminierte Anträge von Personen, die sich seit Ende April registriert haben. Für die Landrätin nicht nachvollziehbar, kann auf Termine priorisierter Personen vor Ort nicht zugegriffen werden. Auch nicht nachvollziehbar sei die Systematik der Terminvergabe, bei der oft der Eindruck entsteht, länger angemeldete Personen warteten trotz höherer Priorisierung.

Es sei Aufgabe des Landes sicherzustellen, dass die ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrleute ihren Impftermin zugesagt bekommen, bevor Anfang Juni die klassische Priorisierung aufgehoben werde. „Wie bei den Rettungskräften geht es hier um einen Personenkreis, der im Einsatz für andere Menschenleben volles Risiko für die eigene Person auf sich nimmt und im Dienste der Allgemeinheit jederzeit einsatzfähig bleiben muss. Es kann nicht sein, dass die engagierten Feuerwehrleute sich dann in der Impfreihenfolge bei Aufhebung der Priorisierung hinten anstellen müssen“, sieht Ganster, wie auch der Landesfeuerwehrverband, das Land in der Pflicht dringend zu handeln.

Nachweis für Genesene nach einer SARS-CoV-2-Infektion

Aus dem Gesundheitsamt in der Kreisverwaltung Südwestpfalz wurden in der letzten Woche über 4.000 Nachweise an Personen aus dem Landkreis und den Städten Pirmasens und Zweibrücken versendet, die damit ihre Genesung von Corona dokumentieren können, teilte die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung mit.

Personen deren positive PCR-Testung maximal sechs Monate zurückliegt, sind ab 28 Tagen nach diesem PCR-Test bis zu sechs Monate danach den negativ Getesteten und den vollständig Geimpften gleichgestellt. In diesem Zeitraum sind sie durch den Nachweis ebenfalls von definierten Corona-Beschränkungen ausgenommen.

Was, wenn Betroffene ihren Nachweis nicht erhalten haben, was wenn er abgelaufen ist?

Liege die Testung länger als sechs Monate zurück, benötigen diese Personen neben dem Genesenen-Nachweis nach derzeitiger Gesetzeslage noch zusätzlich eine Impfung zu ihrem Schutz und zur Gleichstellung mit negativ Getesteten oder vollständig Geimpften sowie den damit verbundenen Erleichterungen. Gemäß der Ständigen Impfkommission (Stiko) sollte bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte also PCR bestätigte SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht haben, eine einmalige Impfung frühestens sechs Monate nach der Genesung durchgeführt werden.

Personen mit Wohnsitz im Landkreis, Pirmasens und Zweibrücken, die trotz positiver PCR-Testung bis 27. Mai keinen Genesenen-Nachweis erhalten haben, können einen entsprechenden Nachweis bequem per E-Mail beim Gesundheitsamt Südwestpfalz anfordern. Die Anfrage soll bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse coronabescheinigung@lksuedwestpfalz.de gerichtet werden und Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Adresse enthalten. Mit dem Hinweis auf diesem Weg alles schneller bearbeiten zu können bittet das Gesundheitsamt dringend von telefonischen Anfragen abzusehen.

Ohne weiteren Aufwand kann die positive PCR-Testung alternativ auch mittels eines schriftlichen oder digitalen Laborergebnisses nachgewiesen werden. Ein Antikörpernachweis hingegen wird nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht als Genesenen-Nachweis anerkannt.

Zukünftig verschicke das Gesundheitsamt den Genesenen-Nachweis zusammen mit der Quarantänebescheinigung an die Betroffenen.

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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