An Pirmasenser Baustellen wird weitergearbeitet
Gewerbliche Baumaßnahmen trotz Corona-Pandemie erlaubt

Foto: Pixabay

Pirmasens. Die Stadtverwaltung Pirmasens macht darauf aufmerksam, dass gewerbliche Baumaßnahmen, vor allem im öffentlichen Raum, weiterhin durchgeführt werden dürfen. Wichtige Voraussetzung dafür: Die Einhaltung der aktuell gültigen Sicherheits- und Hygienevorschriften. „Unser Ziel ist es, nach besten Kräften in die städtische Infrastruktur zu investieren, die Baustellen in enger Abstimmung mit den beteiligten Firmen am Laufen zu halten und neue Projekte wie geplant auszuschreiben“, betont Bürgermeister Michael Maas.

Aktuell befänden sich die angestoßenen Maßnahmen noch im Zeitplan, darunter Großprojekte wie die Generalsanierung von Landgraf-Ludwig-Realschule oder der Berufsbildenden Schule. „In der momentan extrem dynamischen Situation können wir jedoch nicht ausschließen, dass es bei einzelnen Projekten doch noch zu Beeinträchtigungen kommt“, gibt Maas zu bedenken. Mögliche Gründe könnten Materialengpässe sein oder wenn die neuartige Lungenkrankheit eine ganze Arbeitskolonne treffe. „Ein genereller Baustopp wäre ein falsches Signal in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, so Maas.

„Der Infektionsschutz hat auch auf Baustellen höchste Priorität“, erklärt Jörg Groß, kommissarischer Leiter des Tiefbauamtes. Dies gelte sowohl für Maßnahmen die ausschließlich mit verwaltungseigenem Personal gestemmt würden, als auch für Projekte bei denen externem Firmen im Einsatz sei. Zu diesem Zweck sind eigens Koordinatoren für Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Einsatz. „Die speziell für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz ausgebildeten Mitarbeiter haben bei ihren Vor-Ort-Besuchen die Unternehmer und deren Arbeitgeber mit Nachdruck auf die Handlungsempfehlungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hingewiesen. Die Einhaltung der Vorgaben ist für die Firmen verpflichtend“, macht Groß deutlich. Das Papier fasse die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Erregern von Atemwegsinfektionen zusammen. Die Unternehmen hätten bereits auf die Situation reagiert, Abläufe und Strukturen geändert. „Besprechungen finden möglichst im Freien statt, die Pausen sind versetzt und statt im Bauwagen sollte draußen gevespert werden“, berichtet Groß. Über die Einhaltung dieser Vorschriften wacht unter anderem die zuständige Berufsgenossenschaft BG Bau, die regelmäßig die Baustellen im Land und auch dem Stadtgebiet kontrolliert. ps

Hintergrund:
Die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3.CoBeLVO) vom 23. März 2020 befugt Dienstleister und Handwerker ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben, sofern die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleistet ist. Im Bausektor ist es jedoch nicht immer zu vermeiden, dass Mitarbeiter eine Tätigkeit zu zweit oder zu dritt ausüben. Dies ist nach § 4 Abs. 3 der Landesverordnung jedoch zu beruflichen Zwecken ausdrücklich erlaubt. Unter § 1 Abs. 3 ist ferner geregelt, dass „Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen, bei denen Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus prüfungs- oder betreuungsrelevanten Gründen unter Beachtung der notwendigen hygienischen Anforderungen zulässig“ sind.

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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