Städtische Umweltberatung Pirmasens
Ab 1. März ist Schonzeit für Tiere

Ab März ist Schonzeit für die Tiere   | Foto: Alexas_Fotos/Pixabay

Pirmasens. Wenn die Frühlingssonne an der Nasenspitze kitzelt, erwecken die Lebensgeister auch den Garten mit seinen tierischen und pflanzlichen Bewohnern. Aber Vorsicht beim Hecke schneiden und Bäume fällen: Vom 1. März an ist dies nur noch eingeschränkt erlaubt. Darauf weist die städtische Umweltberatung hin.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Diese Regelung dient in erster Linie dem Schutz brütender Vögel: laut nationalem Vogelschutzbericht des Bundesamtes für Naturschutz ist der Bestand vieler heimischer Vogelarten in den vergangenen Jahren um etwa ein Drittel zurückgegangen.

Umweltschutzverbände wie der Nabu sprechen bereits vom „großen Vogelsterben“. Das Vogelsterben betrifft längst nicht mehr nur ausschließlich seltene Arten, sondern es findet auch bereits bei den Arten statt, die eigentlich überall vorkommen sollten: Haus- und Feldsperling, Wintergoldhähnchen, Buch- und Grünfink, Feldlerche, Goldammer und zahlreiche weitere heimische Piepmätze.

Diese Arten nisten auch in unseren heimischen Gärten. Gerade in dichten Hecken und Sträuchern bauen Vögel gerne ihre Nester. Gartenbesitzer sollten darauf auch dann Rücksicht nehmen, wenn sie einen Form- und Pflegeschnitt vornehmen wollen, den das Gesetz ausdrücklich ganzjährig erlaubt. Darunter ist der schonenden Rückschnitt lediglich von Austrieben des Vorjahres zu verstehen. Bevor Hobbygärtner die Schere ansetzen, sollten sie sorgfältig prüfen, ob sich bereits ein Brutvogel eingenistet hat und den Schnitt dann verschieben. In dichten und immergrünen Pflanzen, etwa Koniferen, fallen Nester auf den ersten Blick fast nicht auf.

Gartenbesitzer können zur Arterhaltung beitragen, indem sie heimische, standortgerechte Hecken und Sträucher pflanzen. Dazu zählen Kornelkirsche, Felsenbirne, Schlehe, Holunder, Wildapfel, Scheinquitte, Haselnuss und andere. Diese sogenannten Vogelnährgehölze bieten sowohl Vögeln als auch zahlreichen Insekten Lebensraum und Nahrung und sind zudem ideale Nistplätze. Beliebte exotische Pflanzen wie Kirschlorbeer oder Forsythie bieten Vögeln und Insekten keine Nahrung. ps

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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