Neustadt bislang von Vogelgrippe verschont – Behörden rufen zu Vorsicht auf

Zugvögel auf dem Weg in den Süden – sie gelten derzeit als Hauptüberträger des Vogelgrippe-Virus. Hier eine Ansammlung von Staren (Teilzieher). | Foto: Eva Bender
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Neustadt. In Neustadt an der Weinstraße sind derzeit keine Fälle oder Verdachtsfälle der Vogelgrippe bekannt. Dennoch verfolgen die Veterinärbehörden die Lage aufmerksam, da in den angrenzenden Kreisen Südliche Weinstraße und Rhein-Pfalz-Kreis bereits Nachweise des Virus gemeldet wurden.

Nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (LUA) mehren sich die Nachweise in verschiedenen Regionen des Landes. Besonders im Landkreis Südliche Weinstraße ist die Krankheit bereits ausgebrochen – dort verendeten sämtliche Tiere einer privaten Gänsehaltung.

Im Saarland wurde angesichts der zunehmenden Infektionszahlen bereits eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Für Rheinland-Pfalz gilt eine solche Maßnahme derzeit noch nicht. Das LUA begründet dies mit der im Vergleich zu anderen Bundesländern geringeren Dichte an Geflügelhaltungen. Die Situation werde jedoch fortlaufend bewertet, und bei einer Verschärfung der Lage könnten auch hierzulande weitergehende Schutzmaßnahmen folgen.

Veterinäramt in engem Austausch

Das für Neustadt zuständige Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim steht in regelmäßigem Kontakt mit den Fachinstituten auf Landes- und Bundesebene, um eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu verhindern. Ziel der Zusammenarbeit ist es, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu koordinieren und umzusetzen.

Bundesweit breitet sich die Vogelgrippe seit mehreren Wochen aus. Besonders betroffen sind Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, wo auch größere Geflügelbetriebe Verluste verzeichnen mussten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko weiterer Ausbrüche in Wildvogelbeständen und Geflügelhaltungen als hoch ein. Verantwortlich für die derzeitige Ausbreitung ist vor allem die Zugaktivität vieler Wasservogelarten, die das Virus über weite Strecken verbreiten können.

Hintergrund: Was ist die Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe – auch als Aviäre Influenza bekannt – ist eine Viruskrankheit, die in erster Linie bei Vögeln auftritt und häufig tödlich verläuft. Besonders anfällig sind Wasservögel wie Enten und Gänse sowie Hausgeflügel wie Hühner und Puten. Die Übertragung erfolgt sowohl durch direkten Kontakt zwischen Tieren als auch über kontaminierte Gegenstände, Futter, Fahrzeuge oder Kleidung.

Die Inkubationszeit kann von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen variieren. Krankheitsanzeichen reichen von plötzlicher Schwäche und Atemproblemen bis hin zu hoher Sterblichkeit im Bestand.

Für Menschen besteht nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) derzeit kein erhöhtes Risiko, solange kein direkter Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen besteht. Infektionen beim Menschen wurden bisher nur in seltenen Fällen und fast ausschließlich nach engem Kontakt zu erkranktem Geflügel festgestellt. Dennoch wird empfohlen, tote oder offensichtlich kranke Wildvögel nicht zu berühren und Abstand zu halten.

Empfehlungen für Geflügelhalter

Die Stadtverwaltung Neustadt ruft Halter von Haus- und Nutzgeflügel dazu auf, ihre Tiere besonders sorgfältig zu schützen und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

Noch keine Stallpflicht in Rheinland-Pfalz – dennoch raten Behörden zu Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter. | Foto: Eva Bender
  • Noch keine Stallpflicht in Rheinland-Pfalz – dennoch raten Behörden zu Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter.
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Auch wenn aktuell keine Stallpflicht besteht, gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Kontakt zu Wildvögeln vermeiden: Ausläufe sollten abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden. Futter und Wasserstellen sind nur in geschützten Bereichen bereitzustellen.
  • Strikte Stallhygiene: Hände sind vor und nach dem Betreten der Ställe gründlich zu waschen. Saubere Stallkleidung sollte getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt werden.
  • Sichere Lagerung: Futter, Einstreu und andere Materialien müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Zugangsbeschränkung: Ställe und Gehege sollten so gesichert sein, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.
  • Regelmäßige Kontrolle: Tiere sind täglich zu beobachten. Auffälligkeiten oder plötzliche Verluste müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden.

Darüber hinaus erinnert die Stadtverwaltung daran, dass jede Geflügelhaltung – auch kleine Hobbyhaltungen – bei der Kreisverwaltung und der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gemeldet werden muss. Informationen zur Anmeldung sind auf der Internetseite des Landkreises Bad Dürkheim unter www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung
abrufbar.

Hinweise für Bürger

Auch die Bevölkerung kann zur Eindämmung der Vogelgrippe beitragen:
Wer tote oder kranke Wildvögel entdeckt – etwa beim Spaziergang oder in Gewässernähe – sollte diese nicht anfassen und den Fund dem Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim unter veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de melden. Dabei helfen genaue Standortangaben oder GPS-Koordinaten.

Zudem sollten Hunde in Ufer- und Feuchtgebieten angeleint werden, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Das Aufheben von Federn oder anderen tierischen Überresten ist ebenfalls zu unterlassen.

Laut RKI besteht für den Menschen keine direkte Gesundheitsgefahr, doch das Virus kann über Kleidung, Schuhe oder Gegenstände unbeabsichtigt weitergetragen werden. Vorsicht und Hygiene bleiben daher wichtig.

Ausblick

Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist in den kommenden Wochen mit weiteren Nachweisen bei Wildvögeln zu rechnen, insbesondere während der Zugzeit. Ziel der Behörden ist es, eine Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Sowohl Geflügelhalter als auch Bürger werden gebeten, wachsam zu bleiben und die empfohlenen Maßnahmen einzuhalten. Durch umsichtiges Verhalten kann wesentlich dazu beigetragen werden, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. [bev/red]

Weitere Informationen

Landkreis Bad Dürkheim (Veterinärbehörde): www.kreis-bad-duerkheim.de
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): www.fli.de
Robert Koch-Institut (RKI): www.rki.de
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA): lua.rlp.de

Weitere Infos zur Vogelgrippe in unserer Region:

Vogelgrippe - Verdachtsfall im Kreis SÜW: Diese Regeln gelten jetzt in der Pfalz [Update]
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Vogelgrippe breitet sich aus: Infektionen bestätigt, weitere Verdachtsfälle
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Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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