Vogelgrippe: Aufstallpflicht von Mannheim bis Ortenau
- Hahn
- Foto: Heike Schwitalla
- hochgeladen von Heike Schwitalla
Mannheim. Entlang des Rheins gilt ab Freitag, 14. November 2025, eine Aufstallpflicht für Geflügel in einem Abstand von bis zu 3000 Metern zum Rhein von Mannheim bis einschließlich Ortenaukreis. Davon betroffen sind auch sieben Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis, nämlich Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim. Grund sind positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestete Wildvögel, darunter zwei Kanadagänse in Mannheim.
Geflügelhalter müssen ihre Tiere in Ställen oder unter Netzen halten, um Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden, und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten:
- kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
- Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
- Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
- Tränken nur mit Leitungswasser
- betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
- nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
Die Bevölkerung wird gebeten, tote Wildvögel nicht zu berühren und dem Veterinäramt zu melden. red/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.