Neues Jahr – neue Gesetze
Was ändert sich 2021?

2021 treten viele neue Regelungen und Gesetze in Kraft.  | Foto: Foto: Natali_Mis / iStock.com
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Jahreswechsel. Mit dem Jahreswechsel treten viele neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Mehr Kindergeld, Wegfall des Soli, Verbot von Einwegplastik. Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Kindergeld und Grundfreibetrag steigen

Viele Familien können sich freuen, denn 2021 steigt das monatliche Kindergeld um 15 Euro. „Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern zukünftig jeweils 219 Euro. Für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte 250 Euro“, erläutert Wolfgang Müller. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag eines Elternpaares insgesamt auf 8388 Euro. Darüber hinaus für Familien und Geringverdiener erfreulich: Der steuerliche Grundfreibetrag, also die Summe, bis zu der das Einkommen steuerfrei ist, wird angehoben.

Erhöhung des Mindestlohns

2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Seitdem wurde er schrittweise erhöht und liegt aktuell bei 9,35 Euro. Nun soll eine weitere stufenweise Erhöhung erfolgen. „Bis zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn in vier Stufen bis auf einen dann geltenden Mindestlohn von 10,45 Euro brutto angehoben werden“, so der Rechtsexperte. Zum 1. Januar 2021 tritt die erste Stufe in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro brutto. Zum 1. Juli 2021 folgt dann die zweite Erhöhung auf 9,60 Euro brutto, in der dritten Stufe wird ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto erhöht.

Befreiung vom Solidaritätszuschlag

Außerdem erwartet viele Steuerzahler 2021 eine weitere Entlastung, erläutert Müller: „Laut vorliegenden Informationen des Bundesfinanzministeriums erfolgt eine ’Anhebung der Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 Euro beziehungsweise auf 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) der Steuerzahlung. Das hat zur Folge, dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.’“

CO2-Bepreisung trifft auch Verbraucher

Bereits im Dezember 2019 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, künftig einen Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen zahlen müssen. Dazu ist der Erwerb sogenannter Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten notwendig. Das bedeutet: Pro Tonne CO2 werden ab 2021 nun 25 Euro fällig. „Auch für Verbraucher hat die Bepreisung Auswirkungen“, so der IDEAL-Experte. „Autofahrer müssen mit deutlich höheren Spritpreisen rechnen.“ Laut Angaben des Umweltministeriums erhöhen sich die Preise für Benzin und Diesel pro Liter um sieben bis acht Cent. Als Ausgleich soll allerdings die EEG-Umlage in den Stromkosten gesenkt werden, um die Verbraucher zu entlasten.
Auch Pendler sollen im Gegenzug weniger zahlen. Dazu erhöht die Bundesregierung die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent für die Jahre 2021 bis 2023. Für die Jahre 2024 bis 2026 erhöht sich die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer dann auf 38 Cent. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist allerdings befristet und gilt nur bis Ende 2026.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Wer krank ist, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber, auch besser bekannt als „gelber Schein“. Beim aktuellen Verfahren übergibt der Arzt dem erkrankten Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bestehend aus drei „Zetteln“: Ein Exemplar ist für die Krankenkasse, eines für den Arbeitgeber und eines für den Patienten selbst.
Dieser aufwendige Papierweg soll ab 2021 sukzessive durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden. Müller erklärt, was das bedeutet: „Zukünftig übermittelt der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit dann wiederum online bei der Krankenkasse abrufen.“ So sieht er auf einen Blick, bis wann die Arbeitsunfähigkeit dauert und wann zum Beispiel die Entgeltfortzahlung ausläuft.
Ab 2022 soll dann der Abruf entfallen und die Krankenkasse stellt die vom Arzt elektronisch übermittelten Daten dem jeweiligen Arbeitgeber ebenfalls digital zur Verfügung.
Allerdings werde es auch im digitalen Prozess bis auf Weiteres zusätzlich eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben, so Müller: „Bis Ende 2021 müssen die Ärzte den Patienten übergangsweise noch die bekannte “gelbe„ Bescheinigung auf Papier für den Arbeitgeber ausstellen.“ Die Ärzte blieben auch 2022 verpflichtet, dem behandelten Patienten eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit auszuhändigen.

Verbot von Einwegplastik

Einwegprodukte aus Plastik sorgen zunehmend für die Verschmutzung der Umwelt und der Meere. „Um dem entgegenzuwirken, hat die EU bereits 2018 beschlossen, Einwegprodukte aus Plastik und Styropor ab 2021 zu verbieten, wenn es umweltfreundliche Alternativen gibt“, erläutert der IDEAL-Experte. Konkret heißt das: Ab dem 3. Juli 2021 dürfen EU-weit unter anderem Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Strohhalme, Styroporbehälter für warmes Essen zum Mitnehmen oder auch Wattestäbchen aus Plastik nicht mehr hergestellt werden. Wird das Verbot missachtet, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Weitere Änderungen

Wer älter als 24 Jahre ist, muss in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen. Das soll ab 2021 deutlich teurer werden. Der Preis für das Ausstellen eines neuen Ausweises soll von 28,80 Euro auf 37,00 Euro steigen. Grund für die Erhöhung: gestiegene Sach- und Personalkosten in den Behörden. Des Weiteren sollen zur größeren Sicherheit der Ausweisdokumente nur Passbilder erlaubt sein, die vor Ort in der Passbehörde erstellt werden beziehungsweise vom Fotografen digital an die Passbehörde übermittelt werden. „Allerdings muss der Bundesrat der Erhöhung noch zustimmen“, so der Rechtsexperte. Auch der Rundfunkbeitrag wird erhöht werden. Geplant ist eine Erhöhung um 86 Cent pro Haushalt – das bedeutet künftig eine Gebühr von 18,36 Euro pro Monat. ps

Weitere Informationen:

Mehr Rechts-Tipps finden Interessierte unter www.ideal-versicherung.de/magazin

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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