Neue EU-Labels sollen Klarheit bei Garantie und Gewährleistung schaffen
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Rheinland-Pfalz. Ab dem 27. September informieren Verkäuferinnen und Verkäufer mit einheitlichen EU-Labels über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Das hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Ansprüche bei einem defekten Produkt besser zu erkennen und durchzusetzen.
Viele Menschen verwechseln bisher Garantie und Gewährleistung. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt, dass die Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer ist. Eine Garantie bietet dagegen der Hersteller oder Händler freiwillig an.
Label erklärt Reparatur und Ersatzlieferung
Das neue Gewährleistungslabel weist auf die wichtigsten Rechte hin. Dazu gehört die Mindestdauer von zwei Jahren. Außerdem können Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen einer kostenfreien Reparatur und einer kostenfreien Ersatzlieferung wählen.
Die Informationspflicht gilt bei Online-Käufen ebenso wie im stationären Handel und bei anderen Vertriebsformen. Die neuen Hinweise sollen verhindern, dass Verkäufer bei einem Defekt pauschal auf den Hersteller verweisen.
Zusätzlich gibt es ein Garantielabel. Es informiert über eine freiwillige Garantie des Herstellers. Diese Garantie muss die gesamte Ware schützen, länger als zwei Jahre gelten und darf keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Garantie gilt unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet auf ihrer Internetseite ausführliche Informationen zu Gewährleistung und Garantie. Die Presseinformation entstand im bundesweiten Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert.
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |