Tollwut-Virus bei Fledermaus im Rhein-Pfalz-Kreis festgestellt
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Rhein-Pfalz-Kreis. Bei einer verstorbenen Zwergfledermaus hat das Landesuntersuchungsamt das Fledermaustollwutvirus nachgewiesen. Für die Bevölkerung bleibt das Risiko im Alltag nach Einschätzung der Kreisverwaltung dennoch sehr gering, entscheidend ist vor allem eins: keinen direkten Kontakt mit Fledermäusen.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) wies das Fledermaustollwutvirus (ELBV1) nach und das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) bestätigte den Befund. Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis bei Fledermäusen in Rheinland-Pfalz seit 2010.
Eine Übertragung auf Menschen setzt laut Kreisverwaltung einen direkten Kontakt mit einer infizierten Fledermaus voraus, etwa durch Biss- oder Kratzverletzungen oder wenn Speichel an in Nase oder Mund des neuen Wirts oder in frische Wunden gelangt. Wer Fledermäuse nicht anfasst und Abstand hält, hat praktisch kein Ansteckungsrisiko.
Die Kreisverwaltung empfiehlt, geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse niemals ungeschützt anzufassen oder aufzunehmen. Wer ein Tier sichern will, soll Arbeits- oder Gartenhandschuhe benutzen. Nach einem Biss, einer Kratzverletzung oder anderem direkten Kontakt soll man die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife reinigen und sofort ärztlichen Rat einholen. In Fällen mit direktem Fledermaus-Kontakt ist eine vorsorgliche Impfung erforderlich. Außerdem sollen die zuständigen Veterinär- und Gesundheitsämter informiert werden.
Auch Tierhalterinnen und Tierhalter ruft die Kreisverwaltung zur Aufmerksamkeit auf. Hunde und Katzen sollen gegen Tollwut geimpft sein, um eine mögliche Infektion dieser tödlichen Erkrankung zu verhindern. Tollwut kann demnach auch über illegale Hunde- oder Katzenimporte eingetragen werden, wie ein Fall im Frühjahr 2026 bei einem Hund aus der Russischen Föderation im Rhein-Pfalz-Kreis zeigte.
Bei Fragen zu Fledermäusen können sich Bürger*innen an die zuständigen Veterinärämter, Naturschutzbehörden oder an die Koordinationsstelle Fledermausschutz des NABU Rheinland wenden. Die Kreisverwaltung betont, der aktuelle Nachweis stelle keinen Anlass zur Beunruhigung dar. Fledermäuse gelten als ökologisch wertvolle und gesetzlich besonders geschützte Wildtiere und leisten einen wichtigen Beitrag zur natürlichen Insektenregulation. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |