OVG bestätigt Beschluss des Wahlausschusses: Es bleibt bei 4 Kandidaten

- Joachim Paul fiel in Reden und im Wahlkampf mit rechtspopulistischen Äußerungen auf. Das gibt Gericht und Wahlausschuss Anlass zum Zweifel an der Eignung als OB-Kandidat.
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Ludwigshafen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat am Dienstag die Beschwerde eines AfD-Bewerbers gegen seine Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 18. August. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass der AfD-Kandidat nicht zur Wahl am 21. September antreten darf.
Bereits der Wahlausschuss der Stadt hatte am 5. August entschieden, den Bewerber nicht zuzulassen. Somit stehen bei der Wahl vier Kandidat*innen auf dem Stimmzettel: Professor Klaus Blettner (CDU/FWG), Jens Peter Gotter (SPD), Michaela Schneider-Wettstein (Volt) sowie der Einzelkandidat Martin Wegner.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge richtet sich bei Kandidatinnen, die von im Stadtrat vertretenen Parteien vorgeschlagen werden, nach dem Stimmenanteil dieser Parteien bei der letzten Kommunalwahl. Alle weiteren Bewerberinnen werden in alphabetischer Reihenfolge nach ihren Nachnamen aufgeführt.
Die Stadt Ludwigshafen setzt die Wahlvorbereitungen nun wie geplant fort. Dazu gehört auch der Druck der Stimmzettel. Außerdem wurde der nicht zugelassene AfD-Kandidat aufgefordert, seine Wahlplakate innerhalb von zwei Wochen aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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