Hund nicht angeleint: Kommunaler Vollzugsdienst ahndet Verstöße
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Ludwigshafen. Der KVD hat Dienstagnacht einen Mann angesprochen, der seinen Hund nicht angeleint hatte.
Der Hund lieft nachts gegen 23 Uhr durch die Bismarckstraße. Er folgte nicht dem Rufen seines Besitzers. Von der KVD-Streife auf den Verstoß angesprochen, gab der 44-Jährige an, keine Leine zu besitzen. Auch gab er an, für den Hund keine Hundesteuer zu zahlen.
Der KVD fordert die Hundebesitzer auf, seinen Pflichten nachzukommen. Dieser zeigte sich einsichtig. jg/red
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hundebesitzer:innen gemäß Paragraf 2 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (GAVO) verpflichtet sind, ihre Tiere in diesen Bereichen und den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen – außerhalb der ausgewiesenen Hundeauslaufzonen – anzuleinen. Halter*innen und Führer*innen von Hunden sind verpflichtet, öffentlichen Anlagen sowie Gehflächen von öffentlichen Straßen sauber zu halten und durch ihre Tiere verursachte Verunreinigungen zu beseitigen. Zudem müssen Hundehalter*innen im Ludwigshafener Stadtgebiet grundsätzlich eine Hundesteuer entrichten.
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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