E-Scooter auf Gehwegen: Gericht bestätigt nun Verbot auf Gehwegen

Foto:  Zacharie Scheurer/dpa-mag

Ludwigsburg. E-Scooter gehören längst zum Straßenbild, doch viele Nutzer sind sich über die geltenden Verkehrsregeln unsicher. Ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Ludwigsburg macht nun deutlich: Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust von Schadenersatzansprüchen.

Klare Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr

Grundsätzlich gilt: E-Scooter dürfen auf Fahrradwegen fahren, nicht jedoch auf Gehwegen ohne Trennstreifen. Dort ist lediglich das Schieben oder Tragen erlaubt – in diesem Fall gelten die Nutzer rechtlich als Fußgänger.

Besonders wichtig: Auch wenn ein Gehweg mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ gekennzeichnet ist, dürfen E-Scooter dort nicht fahren. Diese Freigabe gilt ausschließlich für Fahrräder. Eine Nutzung durch E-Scooter ist nur dann erlaubt, wenn ein gesondertes Zusatzzeichen dies ausdrücklich gestattet.

Unfall nach verbotener Fahrt auf dem Gehweg

Der Entscheidung des Gerichts (Az.: 3 C 2052/24) lag ein konkreter Unfall zugrunde. Ein Mann war mit seinem E-Scooter verbotenerweise auf einem Gehweg unterwegs, der lediglich für den Radverkehr mit dem Schild "Radverkehr frei" freigegeben war. Als er an einer Kreuzung vom Gehweg auf die Straße fuhr, wurde er von einem Auto erfasst.

Im Anschluss verlangte der Fahrer Schadenersatz von der Versicherung des Autofahrers und argumentierte, dieser habe die Vorfahrt missachtet. Um seine Ansprüche durchzusetzen, beantragte er Prozesskostenhilfe.

Gericht sieht gravierendes Eigenverschulden

Das Amtsgericht Ludwigsburg lehnte den Antrag jedoch ab. Die Begründung: Die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg, da den E-Scooter-Fahrer ein erhebliches Eigenverschulden treffe.

Nach Auffassung des Gerichts stellt das Fahren auf dem Gehweg einen gravierenden Verkehrsverstoß dar. Dieser wiege so schwer, dass selbst die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig in den Hintergrund trete. Ein Schadenersatzanspruch bestehe daher nicht.

Kein Vorfahrtsverstoß des Autofahrers

Auch den Autofahrer sah das Gericht nicht in der Verantwortung. Die Straße sei regulär befahrbar gewesen, der Gehweg habe sie lediglich gekreuzt. Das Verhalten des E-Scooter-Fahrers wertete das Gericht so, als sei er von einem Grundstück auf die Straße gefahren – in solchen Fällen müsse der Einfahrende besondere Vorsicht walten lassen.

Zudem habe der Autofahrer nicht damit rechnen müssen, dass ein E-Scooter verbotenerweise und offenbar schneller als Schrittgeschwindigkeit vom Gehweg auf die Straße fährt.

Fazit: Klare Konsequenzen bei Regelverstößen

Das Urteil sendet ein deutliches Signal: Wer mit dem E-Scooter gegen Verkehrsregeln verstößt, handelt auf eigenes Risiko. Im konkreten Fall führte das Fehlverhalten dazu, dass der Fahrer keinerlei Ansprüche geltend machen konnte.

Für E-Scooter-Nutzer bedeutet das: Ein genauer Blick auf Beschilderung und Verkehrsregeln ist unerlässlich – sonst kann es im Ernstfall teuer werden. jg/red

Auf Gehwegen mit Radstreifen ist E-Scooter-Fahren erlaubt

E-Scooter werden künftig wie Fahrräder und Pedelecs behandelt. Zusätzliche Schilder für E-Roller sind nicht mehr nötig, sofern es sich um reine Radwege und Radstreifen entlang von Gehwegen handelt. Das Zusatzzeichen „Rad frei“ gilt nun auch für E-Scooter, sofern die Wege ausschließlich für Radler gedacht sind und klar von denen für Fußgänger getrennt sind. E-Scooter-Fahrer dürfen zudem den Grünpfeil an Ampeln verwenden, der speziell für Radfahrer gilt.

Gehwege oder Fußgängerzonen, die für Radfahrer nur freigegeben sind, können jedoch nicht durch E-Scooter genutzt werden, wenn dort das Schild „Radverkehr frei“ steht. Dies ist häufig auf Gehwegen der Fall, die von Radlern und Fußgängern gemeinsam genutzt werden, ohne trennende Markierung wie einen Streifen. Dort braucht es ein weiteres Schild „E-Scooter frei“, damit Roller dort verkehren dürfen.

Denn auf Gehwegen und in verkehrsberuhigten Innenstädten, wo Radler und Fußgänger gemeinsam Wege nutzen bestehen weiterhin Unfallgefahren. E-Roller sind oft mit bis zu 20 km/h unterwegs.

Einige Städte führen deshalb bereits Verbote für E-Scooter in verkehrsberuhigten Innenstädten und auf Gehwegen ein. Städte wie Kaiserslautern bringen an solchen Orten entsprechende Verbotsschilder an.

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Autor:

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