Polizei kontrolliert falschen Mann: Schuss mit Todesfolge trifft Hund
- Bei einer Polizeikontrolle in Ludwigshafen wurde ein Hund durch einen Schuss aus einer Dienstwaffe verletzt und starb später beim Tierarzt.
- Foto: Kim Rileit
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Ludwigshafen. Am Samstag, 10. Oktober, kontrollierten Polizeikräfte gegen 20.40 Uhr einen 36-Jährigen mit seinem Hund auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße. Während der Kontrolle fiel ein Schuss aus einer Dienstwaffe. Der Hund wurde getroffen, zu einem Tierarzt gebracht und erlag dort seinen Verletzungen.
Zuvor soll ein Unbekannter gegen 20.20 Uhr einen Mitarbeiter einer Gaststätte in der Kallstadter Straße mit einer Schusswaffe bedroht haben. Der mutmaßliche Täter floh noch vor dem Eintreffen der Polizei mit einem Hund. Weil die Einsatzkräfte nach einem bewaffneten Mann fahndeten, wollten sie den 36-Jährigen mit gezogener Dienstwaffe als möglichen Tatverdächtigen kontrollieren.
Nach Angaben der Polizei ergaben die bisherigen Ermittlungen inzwischen, dass der Hundehalter nicht der ursprünglich gesuchte Flüchtige war. Das Polizeipräsidium und der betroffene Beamte bedauerten den Tod des Hundes sowie die Folgen für den Halter.
Das Polizeipräsidium hat die notwendigen Schritte zur Aufklärung des Sachverhaltes eingeleitet. Bestandteil der Ermittlungen ist insbesondere, wie es genau zu der Schussabgabe kam. Für uns ist es selbstverständlich, dass polizeiliches Handeln einer unabhängigen Kontrolle unterzogen wird. So wird nach Abschluss der Ermittlungen der Sachverhalt der unabhängigen Staatsanwaltschaft zur weiteren rechtlichen Würdigung und Entscheidung vorgelegt.
Aktuell stellt die Polizei in den sozialen Medien eine Vielzahl von kritischen Meinungsäußerungen fest. Eine sachliche, kritische Auseinandersetzung mit polizeilichem Handeln ist für die Polizei eine Selbstverständlichkeit. Herabwürdigende oder beleidigende Äußerungen gegen den Polizeibeamten oder die Polizei im Allgemeinen akzeptieren Behörden jedoch nicht. Sie bitten darum, sich nicht an Hass und Hetze zu beteiligen.
Die Tierschutzorganisation VETO hatte nach einem Polizeieinsatz nach eigenen Angaben inzwischen Strafanzeige gegen den beteiligten Beamten erstattet und eine disziplinarrechtliche Prüfung gefordert. Sie gab außerdem eine Pressemeldung zum Fall heraus: Der Polizist hatte demnach am Abend des 10. Oktober auf einem unbeleuchteten Parkplatz auf einen nicht angeleinten Chihuahua geschossen, der auf die Einsatzkräfte zulief. Eine Schusswaffe sei bei dem 36-Jährigen nicht gefunden worden. VETO sieht den Verdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, der das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund unter Strafe stellt, und fordert eine lückenlose Aufklärung.
„Auf einen kleinen Chihuahua zu schießen und als Rechtfertigung dafür von ernstzunehmender Gefahr zu sprechen, ist an Absurdität kaum zu übertreffen. Wir trauern um den Hund, dessen Tod vermeidbar war. Gewalt gegen Tiere muss spürbare Folgen haben, auch wenn sie von der Polizei ausgeht, immerhin ist es in Deutschland strafbar, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Daher fordern wir eine lückenlose Aufklärung des Einsatzes und Konsequenzen für den verantwortlichen Beamten“, sagt Scarlett Treml von VETO.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nun gemeinsam, um den Sachverhalt aufzuklären. jg
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |