Kiffen ja, aber nicht überall – Die Regelung beim Stadtfest in Landstuhl

Cannabiskonsum ist in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren, in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder-und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten oder in deren Sichtweite verboten. Das gilt auch während auf dem Stadtfest Landstuhl | Foto: creative_content/stock.adobe.com
  • Cannabiskonsum ist in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren, in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder-und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten oder in deren Sichtweite verboten. Das gilt auch während auf dem Stadtfest Landstuhl
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  • hochgeladen von Karin Hoffmann

Landstuhl. Von 6. bis 8. September verwandelt sich Landstuhl bei seinem Stadtfest in eine Festmeile. Zum Feiern gehört für viele Alkohol dazu – und seit April darf vielerorts auch vom Gesetzgeber her gekifft werden. Da die Einschränkungen, die das Cannabisgesetz vorsieht, nur vage sind, ist Kiffen beim Stadtfest in Landstuhl grundsätzlich zwar nicht verboten, aber es wird genau darauf geachtet, dass die wenigen Regeln des Gesetztes eingehalten werden. 

Von Cynthia Schröer
Die Stadt Landstuhl wird für ihr Stadtfest kein grundsätzliches Cannabis-Verbot aussprechen. Der Grund: Es gebe seitens des Gesetzgebers leider nur wenige eindeutigen Regelungen die Anwendung finden könnten, erklärt Stadtbürgermeister Ralf Hersina. Eindeutig ist in dem Gesetz nur festgelegt, dass Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren, in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder-und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten oder in deren Sichtweite verboten ist. 
Da das Stadtfest den gesamten Innenstadtbereich umfasse, lasse sich keine einheitliche Regelung treffen, sagt Hersina. "Ein grundsätzliches Verbot ist wahrscheinlich auch gar nicht durch- beziehungsweise umsetzbar."
Dementsprechend dürfen die Besucher auf dem Fest zwar Joints rauchen, müssen aber darauf achten, dass währenddessen kein Minderjähriger in ihrer Nähe ist und dass sie sich nicht dabei nicht in der Nähe der oben genannten Einrichtungen befinden.

Bußgelder bei Regelverstoß

Das wird auch dementsprechend kontrolliert: Laut Ordnungsamtsleiter Markus Mühlen läuft der Vollzugsdienst des Ordnungsamts gemeinsam mit Polizei, der Military Police und einem privaten Sicherheitsdienst Streife und achtet darauf, dass diese Regeln von den Gästen eingehalten werden. Verstöße werden zur Anzeige gebracht. "Ordnungswidrigkeiten können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern in Höhe von fünf bis 30.000 Euro geahndet werden", sagt Mühlen.
"Das ist ein neues und definitiv kompliziertes Feld, das wir alle erst noch kennenlernen müssen", erklärt Stadtchef Hersina, warum die Stadt dazu noch kein eigenes, stringentes Konzept entwickelt hat.

Autor:

Cynthia Schröer aus Landstuhl

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