Tödlicher Angriff nahe Landstuhl: Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft
- Knapp zwei Wochen nach Prozessbeginn werden die Plädoyers gehalten. (Archivbild)
- Foto: Uwe Anspach/dpa POOL/dpa
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Zweibrücken. Im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz rückt in Zweibrücken ein Urteil näher: Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten zwölf Jahre Haft. Nach dem Plädoyer vor dem Landgericht Zweibrücken soll der 26-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolg verurteilt werden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist kein Tötungsvorsatz nachweisbar.
Angriff nach Fahrkartenkontrolle nahe Landstuhl
Nach den bisherigen Feststellungen soll der Mann Anfang Februar bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalexpress nahe Landstuhl mehrfach mit den Fäusten gegen den Kopf des Zugbegleiters geschlagen haben. Der Angeklagte hatte demnach keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Als ihn der Zugbegleiter aufforderte, den Zug zu verlassen, und ihn dabei leicht berührte, kam es laut Anklage zum Angriff. Der 36 Jahre alte Zugbegleiter Serkan Çalar aus Ludwigshafen starb am 4. Februar im Krankenhaus an einer Hirnblutung. Er war alleinerziehender Vater von zwei Kindern.
Streit um rechtliche Bewertung der Tat
Der Staatsanwalt nannte die Tat einen „völlig sinnfreien Ausraster“ aus nichtigem Anlass. Der Angeklagte habe seinem Opfer nach Auffassung der Anklage eine „Lektion erteilen“ wollen, aber nicht mit dessen Tod gerechnet. Anders bewertet die Nebenklage den Fall. Eine Anwältin beantragte eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Sie argumentierte, der Angeklagte habe Gewalt angekündigt, umgesetzt und keine Reue gezeigt. Familienangehörige und Freunde des Opfers waren zum aktuellen Prozesstag nicht mehr erschienen. Sie kritisieren, dass das Gericht bislang keinen Hinweis gegeben habe, wonach auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht kommen könnte.
Urteil womöglich am Donnerstag
Der Prozess gegen den 26-Jährigen mit Wohnsitz in Luxemburg läuft seit knapp zwei Wochen. Laut psychiatrischem Gutachten ist er voll schuldfähig. Das Urteil könnte am Donnerstag, 9. Juli gesprochen werden. dpa/red
Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |