Plädoyers in Zweibrücken: Prozess um getöteten Zugbegleiter
- Der Prozess geht dem Ende zu. Der 26-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. (Archivbild)
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Zweibrücken. Im Prozess um einen getöteten Zugbegleiter in Zweibrücken könnten heute die Plädoyers beginnen. Vor dem Landgericht ist für 9 Uhr zunächst noch möglich, dass ein weiterer Zeuge gehört wird. Die Beweisaufnahme ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht geschlossen.
Seit knapp zwei Wochen steht ein 26 Jahre alter Mann vor Gericht. Er soll den 36 Jahre alten Zugschaffner Serkan Çalar Anfang Februar bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalexpress so schwer gegen den Kopf geschlagen haben, dass der Bahnmitarbeiter später an einer Hirnblutung starb.
Der Angeklagte aus Griechenland hatte nach bisherigen Angaben keinen Fahrschein und sollte den Zug verlassen. Der Regionalexpress war von Landstuhl im Landkreis Kaiserslautern nach Homburg im Saarland unterwegs, als es zu dem Angriff kam.
Angehörige bleiben dem Termin fern
Nach Angaben des Anwalts der Familie wollen Angehörige des Opfers dem Verhandlungstag am Dienstag aus Protest fernbleiben. Yalçın Tekinoğlu, der die Familie als Nebenkläger vertritt, begründete das damit, dass das Gericht bisher keinen rechtlichen Hinweis erteilt habe, wonach auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht komme.
Die Nebenklage sieht nach eigener Darstellung aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme einen hinreichenden Tatverdacht für einen möglichen Tötungsvorsatz. Das Gericht hatte den Fall zum Prozessbeginn jedoch als Körperverletzung mit Todesfolge eingeordnet.
Anklage lautete zunächst auf Mord
Die Staatsanwaltschaft hatte den 26-Jährigen ursprünglich wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Das Landgericht eröffnete das Verfahren dann wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Zum Auftakt hieß es, es gebe derzeit keine Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Ein rechtlicher Hinweis wäre nach Gerichtsangaben aber auch später im Verfahren noch möglich.
Laut psychiatrischem Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig. Ein Urteil könnte am Mittwoch, 9. Juli, fallen. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. dpa/red
Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |