Betrug bei Kleinanzeigen: Falsche Bezahl-Nachrichten im Umlauf

Die Polizeiinspektion Landstuhl warnt vor einer Betrugsmasche bei Kleinanzeigen: Gefälschte „Direkt bezahlen“-Nachrichten locken Verkäufer auf falsche Websites. Dort verlangen Täter Geld für eine angebliche Verifizierung. | Foto: Prostock-studio/stock.adobe.com
  • Die Polizeiinspektion Landstuhl warnt vor einer Betrugsmasche bei Kleinanzeigen: Gefälschte „Direkt bezahlen“-Nachrichten locken Verkäufer auf falsche Websites. Dort verlangen Täter Geld für eine angebliche Verifizierung.
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Landstuhl. Am Mittwoch, 16. September, warnt die Polizeiinspektion Landstuhl um 12.33 Uhr in Landstuhl vor einer Betrugsmasche auf der Online-Plattform Kleinanzeigen. Die Täter haben es gezielt auf Verkäufer abgesehen und nutzen das Vertrauen in die offizielle Bezahlfunktion der Plattform aus.

Ein angeblicher Käufer meldet sich per Nachricht und zeigt großes Interesse an einer inserierten Ware. Danach gibt er vor, den Kauf schnell und sicher über die offizielle Funktion „Direkt bezahlen“ abwickeln zu wollen. Kurz darauf erhält der Verkäufer eine Nachricht, die wie eine Mitteilung von Kleinanzeigen wirkt. Darin steht, der Verkauf sei erfolgreich abgeschlossen. Laut Polizei ist diese Nachricht jedoch gefälscht.

Im Text fordern die Täter dazu auf, einen mitgesendeten Link zu öffnen oder einen QR-Code einzuscannen, um die Transaktion abzuschließen. Wer darauf reagiert, landet auf einer gefälschten Website. Dort sollen Verkäufer angeblich zur „Verifizierung“ vorab einen höheren Geldbetrag auf ein angegebenes Konto überweisen. Nach der Überweisung ist das Geld weg, ein Kauf hat nie stattgefunden und der Kontakt zum vermeintlichen Käufer bricht ab.

Die Polizei rät, keine Links zu öffnen und keine QR-Codes zu scannen, die vermeintliche Käufer per Nachricht schicken. Bei einem echten Verkauf über das offizielle System von Kleinanzeigen müssen Verkäufer niemals Geld für eine Verifizierung überweisen oder Guthaben einzahlen. Der gesamte Verkauf und die Kommunikation sollten ausschließlich über die offizielle App oder die originale Webseite von Kleinanzeigen laufen. Wer bereits Opfer dieser Masche geworden ist, soll Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Landstuhl oder online über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz erstatten.

Autor:

Jens Vollmer aus Kaiserslautern

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