Restaurants, Cafés und Eisdielen bleiben geschlossen
Abhol- und Lieferservice zur Versorgung ist gestattet

Auch wenn es dem Pfälzer schwerfallen dürfte: die Broodworschd mit mit Sauerkraut wird  jetzt zu Hause genossen, denn in Stadt und Landkreis  bleiben ab sofort Restaurants, Cafés, Eisdielen, Hütten und Gaststätten geschlossen. | Foto: Klein
  • Auch wenn es dem Pfälzer schwerfallen dürfte: die Broodworschd mit mit Sauerkraut wird jetzt zu Hause genossen, denn in Stadt und Landkreis bleiben ab sofort Restaurants, Cafés, Eisdielen, Hütten und Gaststätten geschlossen.
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Landau. In enger Abstimmung mit den Städten und Landkreisen der Pfalz haben die Stadt Landau und der Kreis SÜW entschieden, die Restaurants, Gaststätten und Cafés im Stadtgebiet ab heute, 20. März, zu schließen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Auch Eisdielen bleiben zu und mobile Eiswagen müssen den Betrieb einstellen. Die neue Regelung gilt nicht für Imbisse und den Straßenverkauf von Speisen und Getränken – mit der Ausnahme von Eis. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Verzehr nicht vor Ort erfolgt. Sitzplätze und der Aufenthalt in den Einrichtungen sind nicht gestattet. Ferner regelt die neue Allgemeinverfügung auch, dass Wohnmobilstellplätze gesperrt werden.

„Besonnenes Handeln ist in der aktuellen Corona-Krise wichtiger denn je – bei den Entscheiderinnen und Entscheidern, aber auch bei jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Abgestimmt in der Region habe man die Notwendigkeit gesehen, die geltenden Regelungen weiter zu verschärfen, um die Ausbreitung der Infektion mit dem neuartigen Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen. „Die Fallzahlen in unserem Land schnellen in die Höhe und auch immer mehr Menschen erliegen der Infektion mit dem Coronavirus. Besonders mit Blick auf die frühlingshafte Wetterlage und die touristische Situation in unserer Region sind wir gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Schließung von Restaurants und Gaststätten noch vor dem Wochenende ein wichtiges Signal darstellt.“

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, aber wir halten diese Maßnahme für notwendig, um die Menschen, vor allem die dort beschäftigten Menschen, zu schützen“, erläutert Landrat Dietmar Seefeldt. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.
„Wir sind uns bewusst, dass das gravierende Einschnitte in das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger sind. Aber: Das ist so gewollt, um die Ausbreitung des Virus so weit es geht einzudämmen, indem die Kontakte zwischen Menschen reduziert werden. Wir wollen die Menschen so gut es geht schützen. Das hat oberste Priorität. Deshalb haben wir uns entschieden, hier noch über die Anordnungen des Landes hinaus zu gehen. Jeder einzelne trägt Verantwortung - für sich und für seine Nächsten. Ich vertraue darauf, dass wir uns in dieser besonderen Situation gegenseitig unterstützen und so auch diese Herausforderung gut gemeinsam meistern“, führt Landrat Dietmar Seefeldt weiter aus.

Abhol- und Lieferdienste sind von dieser Neuregelung nicht betroffen und können weiterhin angeboten werden. Das begrüßt auch Landrat Dietmar Seefeldt, da diese Möglichkeit zumindest eine Alternative bietet, um den Restaurantbetrieb der jeweiligen Betreiber und Betreiberinnen zu einem kleinen Teil aufrechtzuerhalten und die Grundversorgung der Bevölkerung zu decken. ki/stp/kv

Autor:

Thomas Klein

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