Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafverfahren nach Kontrolle
- Bei einer Verkehrskontrolle in der Horststraße in Landau stoppte die Polizei einen 20-jährigen Autofahrer. Weil seine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr gültig war, leitete die Polizei ein Strafverfahren ein.
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Landau. Am Samstag, 10. Oktober, kontrollierte die Polizei gegen 16.20 Uhr einen 20-jährigen Pkw-Fahrer in der Horststraße, nachdem seine Fahrweise aufgefallen war.
Bei der Kontrolle zeigte der junge Mann nach Angaben der Polizeidirektion Landau lediglich einen internationalen Führerschein vor. Den dazugehörigen originalen Führerschein führte er nicht mit.
Der Führerschein war zudem in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ausgestellt worden. Da der 20-Jährige bereits seit längerer Zeit einen festen Wohnsitz in der Europäischen Union hat, war er in Deutschland nicht mehr berechtigt, das Auto zu fahren. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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