Behinderte Einsatzfahrt auf der A65: Lkw blockiert Rettungsgasse
- Ein Lkw-Fahrer hat auf der A65 bei Landau keine Rettungsgasse gebildet und damit eine Einsatzfahrt der Polizei behindert. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Fahrverbot rechnen
- Foto: Rolf Vennenbernd/dpa (Symbolbild)
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Landau. Am Donnerstag, 30. Juli, ist es gegen 8.15 Uhr auf der A65 bei Landau zu einer behinderten Einsatzfahrt gekommen. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Edenkoben war mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person, als sie im stockenden Verkehr nicht zügig vorankam.
Nach Angaben der Polizeidirektion Landau staute sich der Verkehr wegen des vorausgegangenen Unfalls und einer Baustelle. Trotz deutlich wahrnehmbarer Sondersignale und zusätzlicher Hupzeichen bildete der Fahrer eines Lastkraftwagens keine Rettungsgasse. Dadurch wurde die Anfahrt der Einsatzkräfte zum Unfallort behindert.
„Trotz der deutlich wahrnehmbaren Sondersignale und zusätzlicher Hupzeichen bildete der Fahrer eines Lastkraftwagens keine Rettungsgasse“, teilte die Polizei mit. Dadurch seien die Einsatzkräfte aufgehalten worden. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Polizei erinnert daran, dass eine Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden muss und nicht erst dann, wenn ein Einsatzfahrzeug sichtbar wird. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen fahren Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen nach links, alle übrigen nach rechts. Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |