Residenzfest 2025: Verbot von mitgebrachten hochprozentigen Alkoholika

- Die Verbotszone für das Residenzfest 2025
- Foto: Pressestelle VG Kirchheimbolanden
- hochgeladen von Ralf Vester
Kirchheimbolanden. Anlässlich des Residenzfestes „Drei Sommertage in der Kleinen Residenz“, das vom 9. bis 11. August stattfindet, erlässt die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden eine Allgemeinverfügung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ziel ist es, übermäßigen Alkoholkonsum und daraus entstehende Probleme wie Gewalt, Sachbeschädigungen und Verschmutzungen einzudämmen.
Was ist verboten?
In einem festgelegten Bereich der Innenstadt von Kirchheimbolanden ist es an allen drei Veranstaltungstagen verboten, hochprozentige alkoholische Getränke (mit mehr als 15 Prozent Alkoholgehalt) mitzubringen oder zu konsumieren – dies gilt außerhalb der offiziell zugelassenen Gastronomiebetriebe. Der Konsum von Bier, Wein und Sekt bleibt weiterhin erlaubt.
Geltungszeiten des Verbots:
• Samstag, 9. August: 17 Uhr bis 3 Uhr
• Sonntag, 10. August: 11 Uhr bis 2 Uhr
• Montag, 11. August: 10 Uhr bis 2 Uhr
Warum dieses Verbot?
In den vergangenen Jahren kam es im Umfeld des Festes wiederholt zu Problemen durch übermäßigen Konsum von mitgebrachten Spirituosen aus denen Gewalt und Körperverletzungen, Beleidigungen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie eine Vermüllung und öffentliches Urinieren resultierten.
Das Mitführverbot soll dazu beitragen, diese Störungen zu vermeiden und den Festbesuch für alle sicherer und angenehmer zu gestalten. Der Erwerb alkoholischer Getränke vor Ort bleibt weiterhin möglich, jedoch unterliegt dieser dem kontrollierten Ausschank durch zugelassene Anbieter.
Was passiert bei Verstößen?
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Zwangsgeld zwischen 5 und 50 Euro, einer Sicherstellung und Entsorgung der mitgebrachten Spirituosen und in Einzelfällen auch mit unmittelbar angewendetem Zwang rechnen.
Gültigkeit der Regelung:
Die Verfügung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kann während der Öffnungszeiten im Rathaus Kirchheimbolanden eingesehen werden.
Die Maßnahme ist nicht gegen friedliche Festbesucher gerichtet, sondern dient der Vorbeugung gegen Alkoholmissbrauch und daraus entstehende Konflikte. Das Mitführverbot betrifft nur harte Alkoholika und soll helfen, das Miteinander beim Residenzfest friedlich, sicher und sauber zu gestalten. red
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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