Karlsruhe. Die vom Karlsruher SC ausgesprochenen Kündigungen des Vermarktungsvertrages zum 31. März 2019 sind nach Auffassung des Landgerichts Karlsruhe unwirksam. Das Gericht gab heute der entsprechenden Klage von "Lagardère Sports Germany GmbH" überwiegend statt.
Der Karlsruher SC hatte den Vermarktungsvertrag mit "Lagardère" zunächst im Dezember 2018 und erneut im Februar 2019 jeweils zum 31. März 2019 vorzeitig gekündigt. Daraufhin erhob "Lagardère" Klage beim Landgericht Karlsruhe mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigungen feststellen zu lassen. Das Landgericht Karlsruhe hat der Klage heute stattgegeben.
Nach Auffassung des Gerichts stand dem Karlsruher SC zwar ein Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB grundsätzlich zu, da es sich bei dem geschlossenen Vermarktungsvertrag um Dienste höherer Art handelt. Dieses Kündigungsrecht habe "Lagardère" aber nach Ansicht des Gerichts individualvertraglich wirksam ausgeschlossen. Darüber hinaus habe es zwar auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung gegeben, eine Fortsetzung des Vertrages sei aber vorliegend dennoch zumutbar gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer kurzen mündlichen Entscheidungsbegründung.
„Wir sind natürlich sehr enttäuscht über diese Entscheidung und wir sind weiterhin der Auffassung, dass der KSC rechtmäßig von ihm zustehenden Kündigungsrechten Gebrauch gemacht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass wir Berufung einlegen werden, ist sehr wahrscheinlich. Wir werden dies Anfang der kommenden Woche mit unseren Gremien erörtern“, so Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie Geschäftsführer Michael Becker und der Beirat der "KSC Management GmbH". (ps)
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