Karlsruher SC startet Ticketverkauf für Heimspiel-Doppelpack
- Der Karlsruher SC informiert über den Ticketverkauf für zwei Heimspiele im September
- Foto: Anouar Touir
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Karlsruhe. Der Karlsruher SC hat den Vorverkauf für zwei Heimspiele im September angekündigt. Betroffen sind die Partien gegen den FC Energie Cottbus und den 1. FC Nürnberg. Der Verkauf beginnt nach Vereinsangaben am 24. August um 12 Uhr im Online-Ticketshop.
Für die Spiele nennt der KSC die Termine 13. September, 13.30 Uhr, und 19. September, 13 Uhr. Beide Partien sind der Preiskategorie B zugeordnet. Pro KSC-ID beziehungsweise Mitgliedsnummer können bis zu vier Tickets gekauft werden.
Vorverkauf in drei Phasen
Zunächst sind KSC-Mitglieder an der Reihe: ab 24. August, 12 Uhr, im Onlineshop; ab 25. August, 12 Uhr, in der FanWelt und im Fanshop am Rondellplatz. Dauerkarteninhaberinnen und Dauerkarteninhaber sowie Mitglieder können ab 27. August, 12 Uhr, online kaufen; ab 28. August, 12 Uhr, auch in der FanWelt und im Fanshop. Der freie Verkauf soll am 31. August um 12 Uhr im Onlineshop, in der FanWelt und im Fanshop am Rondellplatz starten.
Parktickets und Login-Hinweis
Der Verkauf der Tickets für den Birkenparkplatz P4 beginnt ebenfalls am 24. August um 12 Uhr zunächst exklusiv für Mitglieder unter ksc.de/tickets. Mitglieder sowie Dauerkarteninhaberinnen und Dauerkarteninhaber sehen die Spiele im Online-Ticketshop erst nach dem Login. Laut Verein soll die mit Mitgliedschaft oder Dauerkarte verknüpfte E-Mail-Adresse genutzt und kein neues Konto angelegt werden.
Zweitmarkt nur über den KSC
Nicht benötigte Dauerkarten können während des Vorverkaufs ausschließlich von Dauerkarteninhaberinnen und Dauerkarteninhabern zu Beginn des Mitgliedervorverkaufs in den offiziellen KSC-Ticketzweitmarkt eingestellt werden. Der Weiterverkauf von Tageskarten ist erst möglich, wenn ein Spiel ausverkauft ist. Ist ein Spiel nicht ausverkauft, öffnet der Zweitmarkt nach Vereinsangaben dennoch ungefähr 24 Stunden vor Anpfiff. Ein Weiterverkauf auf anderen Plattformen ist nach den geltenden ATGB untersagt.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |