Johnson&Johnson sowie Genesenennachweise
Probleme Booster-Nachweis

Impfnachweis für Genesene und mit Jansson geimpfte Menschen ist problematisch | Foto: Tumisu/Pixabay
  • Impfnachweis für Genesene und mit Jansson geimpfte Menschen ist problematisch
  • Foto: Tumisu/Pixabay
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Impfnachweis. Immer häufiger werden Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate
angesprochen. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. So wird der Nachweis für von COVID-19 Genesene schwierig. Auch Menschen, die mit Johnson&Johnson (jetzt: Jansson) gegen Corona geimpft haben Probleme, da hier die Grundimmunisierung bereits nach einer Impfung gegeben war.

Die COVID-19-Zertifikate erleichtern größtenteils die Nachweiskontrollen im Alltag. Aber je komplexer die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Immunisierung werden, desto aufwändiger werden die Kontrollen der Nachweise. Der Unmut der Patientinnen und Patienten ist dann oft groß. "Das ist zwar verständlich, liegt aber in aller Regel nicht in der Verantwortung der Apothekenteams“, so Dittrich. 
Derzeit gelten in vielen Bereichen, etwa in Gaststätten, die 2G-Plus Regelungen. Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und damit „geboostert“ ist, muss im Gegensatz zu anderen Personen keinen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Ob auch eine Genesung der Auffrischimpfung gleichgestellt wird, ist bislang nicht einheitlich geregelt, kann aber prinzipiell mit einem Genesenenzertifikat nachgewiesen werden.

Boosternachweis bei Genesenen und Jansson-Impfung

„Eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen ist für diejenigen schwierig, die zuvor nicht zweimal geimpft wurden, zum Beispiel weil sie genesen sind oder mit dem Impfstoff von Janssen nur einmal geimpft wurden", sagte Dittrich. Bei ihnen zeigen die gängigen Apps den Impfschutz nicht korrekt an. Wichtig ist, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. "Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung“, so der Verbandsvorsitzende.
Apotheken, Impfzentren oder Arztpraxen stellen digitale COVID-19-Zertifikate aus. Dabei müssen die europäischen Vorgaben eingehalten werden, damit die Zertifikate interoperabel sind. Auf den Impfzertifikaten werden das Impfdatum, der Impfstoff und die persönlichen Daten des Geimpften vermerkt. Zusätzlich wird die Nummer der aktuell verabreichten Dosis pro insgesamt erhaltener Impfdosen vermerkt, also zum Beispiel 3 von 3. „Weitere Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches sind
nicht vorgesehen. Hier herrschen oft falsche Vorstellungen“, sagte Dittrich. 

Impfung 3 von 3 ist "normaler" Nachweis für Auffrischimpfung

Nach den Ausstellungsregeln führen ausschließlich Impfungen zur Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten. So wird eine dritte Impfung nach Abschluss einer Grundimmunisierung mit zwei Injektionen eines COVID-19-Impfstoffs als Impfung 3 von 3 eingetragen. Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, etwa der Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen, erhalten die Impflinge nach den EU-Vorgaben ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 2 von 2. Eine Genesung von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion hingegen kann nur mit einem COVID-19-Genesenenzertifikat digital abgebildet werden und nicht mit einem Impfzertifikat. Auch an der Nummerierung der Impfzertifikate ändert eine durchgemachte Infektion nichts, es werden weiterhin nur die verabreichten Impfdosen gezählt. rk/ps

Weitere Informationen

Weitere Informationen unter www.abda.de

Alarmstufe II bleibt
Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

24 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Ausgehen & GenießenAnzeige
Fischrestaurant Karlsruhe: Im ansprechenden Ambiente des Restaurants Deutscher Kaiser in Karlsruhe-Neureut werden köstliche Speisen mit Fisch serviert. | Foto: Thorsten Kornmann
2 Bilder

Fischrestaurant Karlsruhe: Im Deutschen Kaiser Fisch essen

Restaurant Deutscher Kaiser in Karlsruhe Neureut. Das gutbürgerliche Restaurant serviert besten Fisch. Willkommen im Fischrestaurant. Beim Fisch vertraut der Inhaber und Koch Klaus Grimberger auf die Herkunft seiner frischen Fische, die er in seinem Restaurant Deutscher Kaiser zubereitet: Diese stammen aus der eigenen Fischzucht an der Teinacher-Quelle im Schwarzwald. Fischrestaurant Karlsruhe: Fisch aus eigener Zucht Fischrestaurant Karlsruhe: Auf der Speisekarte stehen entsprechend eine...

Online-Prospekte aus Karlsruhe und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.