Kippen, Müll & Kaugummi wegwerfen: Das wird jetzt teuer im Ländle!
Umweltsünder besser in den Griff bekommen

Am 1.12.2018 trat im Land ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft. Der Katalog gilt für Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz und Altlasten, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Pflanzenschutz. Er enthält 840 Tatbestände und gilt bis 30. November 2025. | Foto: Archiv Wochenblatt
  • Am 1.12.2018 trat im Land ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft. Der Katalog gilt für Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz und Altlasten, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Pflanzenschutz. Er enthält 840 Tatbestände und gilt bis 30. November 2025.
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Sauberkeit. Wer Zigarettenkippen, Abfall oder seinen Kaugummi auf die Straße wirft, kann ab sofort mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro belangt werden (bisher meist nur 10 bis 25 Euro). Hintergrund ist die Erhöhung der Strafen für Umweltsünder zum 1. Dezember 2018: Der neue Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg umfasst aber noch mehr solcher „Sauereien“.

Über 800 Ordnungswidrigkeiten werden gelistet: vom Wegwerfen des Kaugummis bis hin zur großen Abfallentsorgung. „Ich hoffe, dass die neuen Bestimmungen das Bewusstsein der Menschen für den Schutz unserer Umwelt erhöhen und wir künftig weniger solcher kleinen Sünden zu beklagen haben“, betonte Umweltminister Franz Untersteller bei der Vorstellung des neuen „Umwelt-Bußgeldkatalogs“. (ht)

Infos: Allerdings wurde bisher nicht unbedingt rigoros das Fehlverhalten geahndet. Kein Wunder, dass viele Bürger mitunter einfach ihren Müll auf der Straße entsorgten – auch wenn Ordnungshüter zuschauten … Infos und „Preisliste“: um.baden-wuerttemberg.de

Autor:

Jo Wagner

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