Karlsruher Zoll deckt Schmuggel von lebenden Schildkröten auf

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Karlsruhe. Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe haben am Mittwoch bei Baden-Baden, im Rahmen einer zollrechtlichen Routinekontrolle, einen Pkw mit französischer Zulassung überprüft.

Die Insassen, ein Ehepaar aus Frankreich, gaben an, aus der Türkei zu kommen und keine verbotenen Waren von dort mitgebracht zu haben. Bei der weiteren Kontrolle des Pkw wurde auf dem Rücksitz unter Gepäck eine Box aufgefunden, in der sich bei näherem Hinsehen drei lebende griechische Landschildkröten befanden. Das Ehepaar konnte keines der erforderlichen Einfuhrdokumente für die Tiere vorlegen. Daher wurden die Tiere sichergestellt und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Baden-Baden dem Reptilium in Landau übergeben.

Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“, das Bundesnaturschutzgesetz und die Abgabenordnung wurde eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro festgesetzt und vor Ort erhoben.

Hintergrundinformation:
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teile oder Erzeugnisse daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr.
Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt.
Um der Gefährdung bzw. der Bedrohung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ - kurz das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ - abgeschlossen. Dieses Abkommen ist international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. Ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten stehen derzeit unter seinem Schutz.

Autor:

Jo Wagner

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