Lautstarke Demonstranten: Wo mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist

- Die Polizei begleitet die angemeldeten Kundgebungen eng.
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Karlsruhe. Lautstarke Demonstration vor dem Karlsruher Schloss am Samstag, 26. Juli, schon in der Mittagszeit. Auch mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.
Schon zwei Tage vorher hatten das Polizeipräsidium Karlsruhe und die Stadt Karlsruhe in einer gemeinsamen Pressemitteilung eine "größere Versammlungslage" für Samstag in der Karlsruher Innenstadt angekündigt: Für Samstag wurde von einer Privatperson auf dem Schlossplatz und im östlichen Stadtbereich eine Versammlung mit Aufzug zum Thema "Das sechste große Treffen der Bundesstaaten, Heimath und Weltfrieden" mit circa 500 Teilnehmenden angemeldet. Zudem wurden bei der Versammlungsbehörde acht sich inhaltlich dagegen positionierende Kundgebungen mit insgesamt 1.250 Teilnehmenden angezeigt.
Der Leiter der städtischen Versammlungsbehörde, Matthias Günzel, wurde in der Pressemitteilung so zitiert: "Versammlungen sind nur anmeldepflichtig und bedürfen keiner Genehmigung. Beschränkende Maßnahmen oder gar ein Verbot kommen im begründbaren Fall in Betracht, sind aber an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind den Ablauf beschränkende Auflagen oder gar ein Verbot der angemeldeten Versammlungen rechtlich nicht zu begründen."
Die Polizei und die Versammlungsbehörde sind am Samstag gemeinsam vor Ort, um das Versammlungsgeschehen eng zu begleiten und - sofern anlassbezogen erforderlich - weitere Maßnahmen zu erlassen und auch durchzusetzen.
"Mit Sorge beobachte ich die öffentlichen Aufrufe, den auch von der Versammlungsfreiheit geschützten 'Reichsbürger-Aufmarsch verhindern' zu wollen", so der Einsatzleiter der Polizei, Andreas Dahm.
In diesen Straßen werden Verkehrsbehinderungen erwartet
Die Vertreter beider Behörden waren sich einig: Unabhängig von den propagierten Inhalten genießen alle ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen den Schutz der grundgesetzlich verankerten Versammlungsfreiheit im Rahmen der geltenden Strafgesetze. Aufgabe der Versammlungsbehörde und des Polizeipräsidiums Karlsruhe ist es, diesen Schutz für alle Versammlungen gleichermaßen zu gewährleisten - neutral und unabhängig von der politischen Ausrichtung. Günzel und Dahm appellieren deshalb: "Protest ja - aber bitte ohne die Zielsetzung, eine andere Versammlung verhindern zu wollen."
Zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sind Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, die auch zu Verkehrsbehinderungen führen werden. Diese sind entlang nachfolgender Aufzugstrecke im Zeitraum von 15:30 bis 18 Uhr zu erwarten: Schlossbezirk - Waldhornstraße - Kaiserstraße - Adenauerring - Karl- Wilhelm-Straße - Parkstraße - Am Fasanengarten - Richard- Willstätter-Allee - Schlossbezirk - Schlossplatz.
Die Straßensperrungen werden bis zum Passieren des Aufzuges aufrechterhalten und unmittelbar danach wieder aufgehoben. Ortskundigen wird empfohlen, die von der Aufzugsstrecke betroffenen Straßen weiträumig zu umfahren. [red/thk]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |