Vogelgrippe breitet sich aus: Infektionen bestätigt, weitere Verdachtsfälle

Können mit der Vogelgrippe infiziert werden: Haushühner | Foto: WITTAYA/stock.adobe.com
  • Können mit der Vogelgrippe infiziert werden: Haushühner
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Stadt und Kreis Kaiserslautern. Am Donnerstag, 23. Oktober 2025, wurden drei im Scheidelberger Woog bei Hütschenhausen tot aufgefundene Kraniche auf Infektion mit der Aviären Influenza beprobt. Am Freitagnachmittag, 24. Oktober 2025, bestätigten Untersuchungen im Landesuntersuchungsamt in Koblenz den Verdacht der Infektion der drei Kraniche mit dem H5N1 Virus, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Proben seien am heutigen Montag, 27. Oktober 2025, zur weiteren Untersuchung an das Friedrich Löffler Institut gesendet worden, um den Ausbruch zu bestätigen. Weiterhin seien Proben von einem im Stadtgebiet Kaiserslautern tot aufgefundenen Kranich und Proben mehrerer auf freiem Feld tot aufgefundener Hühner bei Schallodenbach eingesendet worden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie neue Fälle unter Wildvögeln auf „hoch“ eingestuft. Dem Institut zufolge breite sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland stark aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei in dieser Jahreszeit mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen.

Was ist die Aviäre Influenza?

Die Geflügelpest (landläufig auch „Vogelgrippe“ genannt) ist eine hochansteckende, durch Influenza-A-Viren verursachte Erkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

Wie erfolgt die Einschleppung?

Die Übertragung erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften. Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen (zum Beispiel Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen), kann das Virus bei 20 Grad eine Woche lang überleben. Bei 4 Grad kann das Virus bereits bis zu einem Monat überlebensfähig sein.
Besonders gefährdet sind Haltungen in Gewässernähe oder mit Auslauf ins Freie.

Empfohlene Schutzmaßnahmen

* Aufstallung von Geflügel (Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung beachten!)
* Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
* Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
* Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser, kein Oberflächenwasser
* Keine Speisereste oder Eierschalen oder Grünfutter von Äckern oder Wiesen verfüttern
* Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Stall- und Straßenkleidung trennen
* Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
* Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
* Vermeidung von Tierzukäufen oder Quarantäne für Neuankömmlinge
* Ein- und Ausgänge der Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern

Was tun bei Verdachtsfällen?

Bei auffälligen Symptomen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichem Verenden von Tieren ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt jeden Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (hierzu gehört die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Daher sind in Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) nicht nur gehäufte Todesfälle sondern bereits ein deutlicher Abfall der Legeleistung unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen. Meldungen sollten per E-Mail an veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de oder telefonisch unter 0631 7105450 erfolgen.

Fund von toten Wildvögeln

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder toten Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe des Funddatums und des genauen Fundortes (am besten mit GPS Koordinaten) per E-Mail an veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de oder telefonisch unter 0631 7105450 und außerhalb der Dienstzeit unter 0172 3419516 zu melden. Von dort werden entsprechende Maßnahmen bezüglich einer möglichen Bergung und Beprobung veranlasst. Das Veterinäramt beprobt und entsorgt die aufgefundenen Kadaver umgehend.

Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest. Eine Infektion ist zwar in seltenen Fällen möglich, sie scheiden den Erreger jedoch nur in sehr geringen Mengen aus. Bei der Verbreitung des Virus spielen sie daher nur eine untergeordnete Rolle. Andere Wildvogelarten sind für die Früherkennung von Interesse und sollten dem Veterinäramt gemeldet werden, sobald mehrere Vögel an einer Stelle tot gefunden werden.

Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen. Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Registrierung von Geflügelhaltungen

Sollten Bürgerinnen und Bürger ihre Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt registriert haben, werden sie gebeten, dies unverzüglich nachzuholen. Dies gilt bereits ab dem ersten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Hobby oder eine Erwerbstätigkeit handelt. Auf der Homepage www.kaiserslautern-kreis.de ist in der Rubrik Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tiergesundheit ein online-Erfassungsbogen zu finden.

Die Kreisverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest beizutragen und ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage werde weiterhin fortlaufend vom Veterinäramt sowie den zuständigen Instituten überwacht, so die Pressestelle. Über aktuelle Entwicklungen werden die Bürgerinnen und Bürger über die offiziellen Kommunikationskanäle der Kreisverwaltung. red

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Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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