Neue Fälle von Amerikanischer Faulbrut: Sperrbezirk im Landkreis Kaiserslautern wächst
- Die Amerikanische Faulbrut ist erneut bei Bienen im Landkreis Kaiserslautern festgestellt worden – diesmal in Eulenbis
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Kreis Kaiserslautern. Die Amerikanische Faulbrut ist erneut bei Bienen im Landkreis Kaiserslautern festgestellt worden. Nach einem Ausbruch in Weilerbach im April wurde nun auch in Eulenbis die Bienenseuche amtlich bestätigt. Deshalb wird der bestehende Sperrbezirk von Donnerstag, 3. September, um die Gemarkung Obersulzbach erweitert.
Amerikanische Faulbrut Kreis Kaiserslautern: Neuer Ausbruch in Eulenbis
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern hat in Eulenbis den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen amtlich festgestellt. Ende April 2026 wurde bereits ein Ausbruch der AFB bei Bienen in Weilerbach amtlich festgestellt.
AFB: Erreger für Menschen unbedenklich
Die AFB ist eine bakterielle Erkrankung, die ausschließlich die Bienenbrut befällt und führt schnell zu deren Absterben, wodurch Völker großen Schaden nehmen können. So geschwächt, kann ein Bienenvolk innerhalb kurzer Zeit verenden. Meist gelangt der Erreger über kontaminierten Honig oder Waben in den Bienenstock und wird über Bienenkontakt, Ausrüstungsgegenstände und Futteraustausch verbreitet.
Für Menschen ist der Erreger absolut unbedenklich. Der Verzehr von Honig, auch aus dem betroffenen Gebiet, ist völlig gefahrlos möglich.
Sperrbezirk wird um Obersulzbach erweitert
Um eine weitere Ausbreitung der Bienenseuche zu verhindern, wurde der bereits seit 30. April 2026 bestehende Sperrbezirk, welcher aus den Gemarkungen Weilerbach, Schwedelbach, Rodenbach, Pörrbach, Erzenhausen, Eulenbis und Mackenbach besteht, um die Gemarkung Obersulzbach erweitert.
Die hierzu verfügte Allgemeinverfügung mit der genauen Abgrenzung des Sperrbezirks kann unter www.kaiserslautern-kreis.de eingesehen werden und tritt zum Donnerstag, 3. September, in Kraft.
Diese Regeln gelten jetzt für Bienenhalter
Innerhalb des Sperrbezirks gelten strenge Auflagen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung:
- Bienenvölker, Bienen, Waben, Honig und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Ständen entfernt werden.
- Es dürfen keine neuen Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden.
- Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden amtstierärztlich untersucht und beprobt. Hierzu werden die Imker gesondert informiert.
Veterinäramt sucht weitere Bienenstände
Um die Ausbreitung der AFB effektiv zu stoppen, muss das Veterinäramt alle Standorte von Bienenständen kennen. Bienenhalter im betroffenen Gebiet, die ihre Haltung bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Dies gilt auch für Hobbyimker mit nur wenigen Völkern.
Meldungen unter Angabe der Völkerzahl und des Standorts können online auf www.kaiserslautern-kreis.de unter dem Button „Erfassung Tierhaltung“ erfolgen oder telefonisch unter 0631-7105-450 oder per E-Mail an vetamt@kaiserslautern-kreis.de mitgeteilt werden. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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