Corona Fallzahlen / Inzidenzwert: Stadt Kaiserslautern springt auf Alarmstufe Rot
Landkreis jetzt in Gefahrenstufe Orange

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Kaiserslautern. Gemäß den aktuellen Zahlen des MSAGD liegt die Stadt Kaiserslautern mit 65 Neuinfektionen nun in der Alarmstufe Rot mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Der Landkreis Kaiserslautern springt mit 35,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aus dem weißen Bereich in die Gefahrenstufe Orange.

Das bedeutet zunächst Folgendes:

Gefahrenstufe Orange:

Die einberufene Task Force gibt Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen; diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.Die Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.

Solche Maßnahmen können insbesondere sein: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm; Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen, Freizeitparks, Messen und an weiteren stark frequentierten Orten; Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl für Veranstaltungen bis zu einer Regelgrenze von 20 v. H. der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazitäten; Verbot von Kontaktsport; Sperrstunden in der Gastronomie.

Alarmstufe Rot: 

Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen. Die weiteren Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.

Solche Maßnahmen können zusätzlich zu denen der Gefahrenstufe Orange sein: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm; Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen; Maskenpflicht auf öffentlichen stark frequentierten Plätzen; Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen; Etablierung von Notbetreuungen; Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen; weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche; Sperrstunde ab 23 Uhr, Außenabgabeverbot von Alkohol. rav

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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