Kaiserslautern: Plakataktion zur Woche der Kinderrechte und dem Weltkindertag
Kinderrechte sind Grundrechte!

Plakataktion in Kaiserslautern zu den Kinderrechten | Foto: Petra Rödler
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Jährlich am 20. September ist Weltkindertag. In diesem Jahr stand er unter dem Motto: „Kinderrechte jetzt!“ Gemeinsam mit dem SOS Kinderdorf Kaiserslautern und dem Deutschen Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Kaiserslautern macht das Referat Jugend und Sport mit der Plakataktion „Kinderreche sind Grundrechte“ öffentlich auf das Thema aufmerksam.

Verstärkt durch die Pandemie wurde verdeutlicht, dass Kinder und ihre Belange kaum gehört werden. Umso wichtiger ist es auf die Situation der Kinder und Jugendlichen aufmerksam zu machen. In Kaiserslautern machen dies vier exemplarisch ausgewählte Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, die auf Plakaten und zwei Großflächen in der Stadt zu sehen sind. Diese wurden von Kindern ausgesucht, die täglich im Jugendhaus in der Augustastraße zu Gast sind: Artikel 3 (Wohl des Kindes), Artikel 12 (Berücksichtigung des Kinderwillens), Artikel 19 (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung) und Artikel 31 (Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben).

Um die Kinderrechte bekannt zu machen und für die Rechte der Kinder und ihre Umsetzungsschritte zu sensibilisieren fördert das rheinland-pfälzischen Jugendministerium rund um den Weltkindertag im Rahmen der „Woche der Kinderrechte“ Aktionen und Projekte, die der Sensibilisierung und Umsetzung der Rechte dienen. In diesem Jahr 2021 wird das Recht auf Beteiligung nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention thematisiert. Der aktuelle Entscheidungsprozess zur Aufnahme der Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes soll dabei im Mittelpunkt stehen. Der Weltkindertag und die Woche der Kinderrechte sollen dabei gerade im Wahljahr 2021 unterstreichen, wie dringlich es ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Weichen für ein kinderfreundliches Deutschland zu stellen.

Seit fast 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland, und seitdem wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Dieser historische Schritt war für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geplant. Am 20. Januar 2021 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der vorsieht, Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes durch die folgenden Sätze zu ergänzen: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Mit diesem Vorschlag befasste sich am 26. März 2021 erstmals der Bundesrat und am 15. April 2021 in erster Lesung auch der Bundestag, gefolgt von einer öffentlichen Anhörung am 17. Mai 2021. Die für die Grundgesetzänderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat wurde dabei leider nicht erreicht...

Autor:

Petra Rödler aus Kaiserslautern

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