Wolf im Pfälzerwald
Information und Hinweise des Koordinationszentrums Luchs und Wolf Rheinland-Pfalz

Um einschätzen zu können, ob dieser Wolf sich im Pfälzerwald ansiedelt und somit sesshaft wird, bedarf es gesicherter Nachweise aus der Region über einen kontinuierlichen Zeitraum (Symbolfoto) | Foto: Alexa / Pixabay
  • Um einschätzen zu können, ob dieser Wolf sich im Pfälzerwald ansiedelt und somit sesshaft wird, bedarf es gesicherter Nachweise aus der Region über einen kontinuierlichen Zeitraum (Symbolfoto)
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Pfälzerwald. In den Verbandsgemeinden Dahner-Felsenland, Leiningerland und Thaleischweiler-Wallhalben, sind seit Mitte Juli 2022 bisher drei Übergriffe des vormals unbekannten Wolfsrüden mit der inzwischen wissenschaftlichen Kennung „GW2886m“ auf ungeschützte Schafe und Ziegen festgestellt worden. Darüber hinaus gibt es einen genetischen Nachweis über eine Kotanalyse sowie ein Fotofallen Bild. (Stand: 22.08.2022).

Der aktuelle Aufenthaltsort des Wolfsrüden GW2886m ist derzeit nicht bekannt. Um einschätzen zu können, ob dieser Wolf sich im Pfälzerwald ansiedelt und somit sesshaft wird, bedarf es gesicherter Nachweise aus der Region über einen kontinuierlichen Zeitraum (in der Regel ca. sechs Monate). Daher wird gebeten, mögliche Hinweise wie beispielweise nach typischer Art getötete und genutzte Wild- und Nutztiere, Fotos oder Kotfunde umgehend über die Großkarnivoren-Hotline des Landes (06306 911199) zu melden.

Wölfe sind scheue Tiere und meiden Kontakt mit Menschen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie einen Wolf zu Gesicht bekommen, beachten Sie bitte folgendeallgemeine Verhaltensregeln:

• Bitte versuchen Sie nicht sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern. 
• Bitte laufen Sie nicht weg, am besten bleiben Sie stehen und warten ab, bis der Wolf sich zurückzieht. 
• Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, gehen Sie langsam rückwärts. 
• Machen Sie auf sich aufmerksam (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).
• Behalten Sie Hunde bei sich und leinen diese bitte an.

Sofern sich ein Wolf zum Beispiel im Raum Pfälzerwald nachweislich etabliert hat, kann das Land gemäß dem rheinland-pfälzischen Wolfsmanagementplan ein Präventionsgebiet ausweisen. Dabei handelt es sich um ein fest definiertes Gebiet, in dem Weidetierhalter*Innen vom Land eine Förderung zur Ergreifung von wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen erhalten.

Förderanträge werden nach Ausweisung eines Präventionsgebiets beim KLUWO mit dem entsprechenden Antrag gestellt. Gefördert werden können unter anderem Elektrozäune (Weidenetze/5-Litzenzäune), die Aufrüstung bestehender Zäune, sowie der Einsatz von Herdenschutzhunden. Förderfähig sind Weidetierhaltende sowohl im Haupterwerb tätige landwirtschaftlichen Betrieben als auch Privatpersonen. Für folgende Tierarten kann, nach Ausweisung eines Präventionsgebiets eine Förderung in Anspruch genommen werden:
• Schafe und Ziegen
• Gatterwild
• Lamas und Alpakas
• unter einjährigen Rinder und Equiden

Die Empfehlungen und Informationen zum Herdenschutz, der Förderung dem Wolf im Allgemeinen, finden sich auf der Homepage:
https://fawf.wald.rlp.de/de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf/herdenschutz-und-praevention/herdenschutz-empfehlungen/

Sofortmaßnahmen z.B. im Pfälzerwald für die Unterbringung von Nutztieren ganz allgemein können, folgende sein:
• allseits geschlossene, straff gespannt, intakte, bodenabschließende Weidezäune ohne Löcher/Defekte
• Gewässer und Gräben ausgekoppelt, Bodenabschluss des Zauns herstellen, Einfuhrmöglichkeiten z.B. von Fuchs/Dachs verschießen
• bei Vorhandensein von Elektrozaunmaterial, Erstellung eines wolfsabweisenden Nachtpferchs zumindest auf einem Teil der Fläche für das nächtliche Sichern der Tiere (min. 90 cm Höhe, Leiterabstand 20-40-60-90 cm vom Boden, Zaunspannung mindestens 4.000 V, gute Erdung mit 1 m Erdstab pro Joule Schlagstärke des Weidezaungeräts, mindestens 3 Joule Schlagstärke des Weidezaungeräts, geeignete Weidezaunakkus, kurz halten der Bodenvegetation unter dem Elektrozaun um Ableitungen zu minimieren)
• Bei Verwendung von Elektrozäunen, straff und allseitig spannen, Defekte an Weidenetzen/Litzen stromleitend reparieren
• Möglichst 2-4 m Abstand halten zu Einsprunghilfen z.B. Heuballen, Sitzbänken, großen Felsen, Baumstümpfen
• nächtliches Einstallen (Risse in RLP bisher i.d.R. in der Nacht)

Übergriffe auf Wild- oder Nutztiere oder sonstige Hinweise auf Luchs und Wolf, melden Sie bitte möglichst direkt über die Hotline unter der Nummer 06306 911199, welche auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar ist. ps

Kontakt:
Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO)
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz
Hauptstraße 16
D-67705 Trippstadt

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Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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