Zugang zu Sitzungsunterlagen der städtischen Organe
Transparenz bald auch in Germersheim

Seit November 2015 hat Rheinland-Pfalz ein Landestransparenzgesetz. Die Landesregierung hat den Städten und Gemeinden zur Umsetzung eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt, die also im Nov. 2020 endet.

Natürlich arbeitet die Stadtverwaltung Germersheim an diesem Thema, denn sie hat ja vor einigen Monaten die Transparenz-Plattform ALLRIS in Betrieb genommen, in der alle Sitzungsunterlagen für den Stadtrat und die Ausschüsse eingestellt werden.

Im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden hat die Stadt Germersheim aber mit der Inbetriebnahme der ALLRIS-Plattform diese Unterlagen nicht gleich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern den Mitgliedern der Gremien vorbehalten. Um diese öffentliche Zugänglichkeit nun umgehend zu erreichen, habe ich als Ratsmitglied einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung gestellt. Ich gehe davon aus, dass dieser auch kurzfristig umgesetzt wird und nicht erst zum spätesten Zeitpunkt im November. Warum man die Öffentlichkeit nicht gleich hergestellt hat, zumal jetzt weitere Umstellungsaufwendungen entstehen, ist mir unverständlich. Andere Städte und Gemeinden konnten dies ja auch.

Der gestellte Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die Einführung des elektronischen Ratsinformationssystems ALLRIS ermöglicht den zeitgemäßen ortsungebundenen Zugang zu den von der Verwaltung im Portal ALLRIS eingestellten Sitzungsunterlagen der anstehenden Ausschuss- und Ratssitzungen.

Der Zugriff auf diese dort eingestellten Sitzungsunterlagen ist geschützt und nur mit einem individuellen Passwort bzw. Freischaltung möglich, sodass gegenwärtig nur die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse und des Rates dort Zugriff auf ihre jeweiligen sitzungsspezifischen Unterlagen haben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben keinen Zugang zu diesem Portal und können somit die dort eingestellten Unterlagen nicht einsehen. Aber auch die Stadtratsmitglieder selbst können, sofern sie nicht Mitglied in dem jeweiligen Ausschuss sind, nicht auf die Unterlagen der einzelnen Ausschüsse zugreifen und diese zur Meinungsbildung einsehen.

Diese Handhabung der Verwaltung, die Sitzungsdokumente nicht öffentlich zugänglich zu machen, steht im Widerspruch zu dem rheinlandpfälzischen Landestransparenz-gesetz LTranspG. Dort heißt es im Teil 1 „Allgemeine Bestimmungen“ unter § 1 „Zweck des Gesetzes“, Absatz 1:
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen … zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.“

In Absatz 2 wird die Zielsetzung des Gesetzes klar zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es:
„Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht, Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert sowie die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft genutzt werden.“

Und Absatz 3 stellt klar:
„Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung…“

Das LTranspG erlangte in Rheinland-Pfalz am 27.11.2015 Rechtsgültigkeit. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Als Übergangsfrist zur Umsetzung hat die Landesregierung in § 26 „Übergangsbestimmungen“ den unteren Landesbehörden sowie den übrigen transparenzpflichtigen Stellen eine Frist von 5 Jahren zur vollständigen Funktionsfähigkeit nach Inkrafttreten des LTranspG gesetzt. Die Frist endet also am 26.11.2020.

Wie eine Vielzahl anderer Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz auch, hat Germersheim deshalb für diese Thematik eine Transparenzplattform eingeführt und somit die Voraussetzung für die vollständige Umsetzung diese gesetzlichen Vorgabe der Landesregierung geschaffen.
Während andere Städte und Gemeinden jedoch gleich die entsprechenden Sitzungsunterlagen, ohne eine Zugangsbeschränkung in ihren Ratsinformationssystem-Portalen, auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben, hat Germersheim zwar die internet-basierte Plattform realisiert, den Zugang selbst aber reglementiert.

Auch unsere badische Nachbargemeinde Philippsburg verwendet bereits ein öffentlich einsehbares Ratsinformationssystem (RIS). Bei dieser transparenten Lösung können alle interessierte Bürgerinnen und Bürgern heute einen Einblick in den Sitzungskalender, in die Ausschuss- und Ratsthemen nebst Unterlagen sowie in die im Nachgang eingestellten Protokolle nehmen. Eine entsprechende Homepage-Information der Stadt Philippsburg können Sie der Anlage entnehmen, soweit diese nicht bekannt sein sollte.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich die sofortige gesetzeskonforme Öffnung unseres Ratsinformationssystems ALLRIS durch den Entfall der Zugangsbeschränkungen, um eine Einsichtnahme der Ausschuss- und Ratssitzungsunterlagen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen. Ausgenommen hiervon sollen lediglich die Unterlagen sein, die in den nichtöffentlichen Sitzungsteilen behandelt werden.
Ich bin zuversichtlich, dass diese erhöhte Transparenz von den Menschen positiv aufgenommen wird und die Akzeptanz der Verwaltung erhöhen wird; kein Verständnis dürften sie aber dafür haben, wenn dies erst mit der Realisierungspflicht geschieht.

Bitte informieren Sie in der nächsten Stadtratssitzung die Ratsmitglieder auch darüber, welche anderen transparenzpflichtigen Stellen es ggf. in der Verwaltung und den Tochterunternehmen der Stadt gibt, und wie dort die Öffentlichkeit gemäß LTranspG hergestellt werden soll.

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Autor:

Gerald Seibel aus Germersheim

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