Kreis Germersheim. Der Beirat für Migration und Integration (BMI) des Landkreises Germersheim lehnt die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in der am 28.04.25 vom Ministerium verkündeten Form ab, dies hat das Gremium in einem Stellungnahme am 10. Juni festgestellt. Sachverhalt:
Im Mai 2024 hat der Bundesgesetzgeber die Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. Er hat damit eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, mit der geflüchteten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz „ausgezahlt“ werden können. Die Bezahlkarte wird demnach keine der bisherigen Leistungserbringungsformen - Sachleistungen, Wertgutscheine, andere vergleichbare unbare Abrechnungen oder Geldleistungen - ablösen, sondern „on top“ dazukommen.
Asylbewerbern soll hierdurch die Möglichkeit entzogen werden, Gelder aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Überweisungen ins Ausland oder zur Bezahlung von Schleppern zu nutzen.
Nach der letzten Einigung vom 28.04.25 (Integrationsministerium / kommunale Spitzenverbände in RLP) zur Ausgestaltung der Bezahlkarte sollen Überweisungen wie Mietzahlungen, Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr und Handyverträge etc. über eine Positivliste ermöglicht werden.
Die Mitarbeitenden in den Verwaltungen müssen dann jede IBAN freigeben, auf die eine Überweisung mittels Bezahlkarte erfolgen soll. Asylbewerber sollen Geld aber nur an wenige, ausgewählte Empfänger schicken dürfen.
Begründung des BMI Kreis Germersheim:
Die Mitglieder des BMI sehen die Bezahlkarte nicht als geeignetes Mittel um Zahlungen an Schlepperbanden zu verhindern. Die Höhe der Leistungen für Geflüchtete, die deutlich unterhalb der Bürgergeldleistungen liegt, ist viel zu gering. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass nur ca. 7 % der Geflüchteten Auslandsüberweisungen tätigen.
Die Berechnung und die Auszahlung von Leistungen wird künftig noch komplexer und fehleranfälliger werden als sie es jetzt schon ist. Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete wird folglich weder zu Einsparungen bei den Kommunen noch zur Entlastung der Mitarbeitenden in den Leistungsbehörden führen. Das Gegenteil wird der Fall sein.
Die Implementierung und Verwaltung der Bezahlkarte wird bürokratisch aufwendig sein. Es entstehen Fragen der technischen Infrastruktur und zu dem Umgang mit Verlust oder Beschädigung, um nur einige Herausforderungen zu nennen.
Wenn Zahlungen durch Geflüchtete ins Ausland erfolgen, ist dies nach Recherchen des BMI oftmals um Familienangehörige in Notsituationen zu unterstützen. Dieser Umstand wiederum hält Menschen eher in ihrem Lebensumfeld und hindert sie daran die Strapazen einer Flucht auf sich zu nehmen.
Die Bezahlkarte wird prekären und ausbeuterischen Arbeitssituationen Vorschub leisten. Wenn Menschen in ihren finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt werden und auf Bargeld angewiesen sind, werden sie Möglichkeiten suchen und finden müssen, um z. B. kranke Angehörigen im Herkunftsland zu unterstützen.
Geflüchteten, die Leistung, die ihnen nach Recht und Gesetz zusteht, einzuschränken, verletzt ihre Würde und öffnet Tür und Tor für Diskussionen für die Einschränkung anderer staatlicher Hilfsleistungen wie z. B. Bürgergeld. Wir brauchen mehr Zusammenhalt statt Spaltung in der Gesellschaft.
Massive Datenschutzbedenken. Die Erfassung und Speicherung von Transaktionsdaten bergen potenzielle Risiken für den Datenschutz der Geflüchteten. Dies lädt zu Missbrauch ein und kann im schlimmsten Fall sogar zu Bedrohungen und Gefahren für Geflüchtete führen.
Der Beirat weist darauf hin, dass es Kommunen und Landkreisen freisteht, auf die Einführung einer solchen Karte zu verzichten, wie dies jüngst zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen demonstriert haben.
Sei es Prof. Vorländer vom Sachverständigenrat oder Sozialwissenschaftler Gerald Knaus, der den Türkeideal ausgehandelt hatte, es herrscht eine große Übereinkunft unter den Expertinnen und Experten: Die Bezahlkarte wird weder Schlepperbanden an ihrer Arbeit hindern noch Einwanderung eindämmen. Wer also faktenbasiert und wissenschaftsorientiert entscheiden möchte, wird an dieser Realität nicht vorbeikommen. Eine Bezahlkarte, die in dieser Form Geflüchtete gesondert behandelt, steht im Widerspruch zu Bemühungen um eine gleichberechtigte Integration in die Gesellschaft. Integrationshemmnisse wieder auszubügeln wird später ungleich teurer und wird die klammen Kassen noch stärker strapazieren. Die Bezahlkarte sorgt für unnötigen Verwaltungsaufwand und wird zu Diskriminierung, Ausgrenzung und möglicherweise sogar zu Gefahren für vulnerable Gruppen führen.
Sollte die Einführung der Bezahlkarte im Kreistag doch beschlossen werden, fordert der Beirat diese so human und unkompliziert wie möglich auszugestalten und folgende Punkte zu berücksichtigen:
Keine optischen Unterschiede zu herkömmlichen Bankkarten: Eine sichtbare Unterscheidung würde zu Ausgrenzung und weiterer Diskriminierung einer ohnehin marginalisierten Gruppe führen.
Maximal mögliche Bargeldabhebung: Insbesondere in ländlichen Regionen, auf Wochen- und Flohmärkten sowie bei Dienstleistungen wie Friseuren ist Kartenzahlung oft nicht möglich.
Geringstmögliche Einschränkung bei Onlinezahlungen: z. B. werden Prepaid-SIM-Karten häufig online aufgeladen, und Fahrkarten sind an vielen Bahnhöfen nur noch online erhältlich.
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