Testkäufe: Wie haben Einzelhandel, Kioske und Supermärkte abgeschnitten?
- In Frankenthal gab es Testkäufe, um die Einhaltung des Jugendschutzes zu überprüfen.
- Foto: Copyright Stadt Landau
- hochgeladen von Sabine Meyerhöffer
Frankenthal. Am Freitag, den 31. Oktober, fanden in Frankenthal die diesjährigen Testkäufe statt. Ziel war es, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in lokalen Verkaufsstellen zu überprüfen. Insgesamt wurden sieben Verkaufsstellen kontrolliert - darunter vier Kioske, ein Geschäft in der Innenstadt und zwei Supermärkte. Dabei wurde versucht, Zigaretten, Vapes sowie hochprozentigen Alkohol zu erwerben.
Begleitung durch Fachkräfte
Das freiwillige Käuferteam setzte sich aus zwei minderjährigen Schülern der höheren Berufsfachschule (Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung") zusammen und wurde von der Polizei, dem kommunalen Vollzugsdienst und Mitarbeitern des Kinder- und Jugendbüros begleitet.
Positive Ergebnisse in Kioskbetrieben und Einzelhandel
Erfreulicherweise haben fast alle Kioske sowie ein Einzelhandelsgeschäft in der Innenstadt korrekt gehandelt und die Ausweise der Testkäufer eingesehen. In diesen Fällen wurde der Verkauf von Zigaretten und Vapes strikt verweigert. Ein Kiosk verkaufte jedoch trotz Vorlage eines Ausweises weiterhin Zigaretten an den minderjährigen Käufer.
Negative Bilanz bei Supermärkten
Leider fiel das Ergebnis bei den beiden getesteten Supermärkten negativ aus. Trotz ordnungsgemäßer Alterskontrolle an der Kasse wurden Spirituosen an die minderjährigen Testkäufer verkauft. In beiden Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die betroffenen Supermärkte sowie die verantwortlichen Kassiererinnen müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Ziel der Testkäufe
Die regelmäßigen Testkäufe dienen dazu, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überwachen und die Verkäufer für ihre Verantwortung beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren zu sensibilisieren. Besonders wichtig ist es, die Verkäufer für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren von Alkohol- und Nikotinkonsum zu sensibilisieren.
Hintergrund zum Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen wie unangemessenem Konsum von Alkohol und Tabak. Es regelt, ab welchem Alter bestimmte Produkte verkauft werden dürfen. So ist der Kauf von alkoholhaltigen Getränken unter 16 Jahren sowie der Kauf und Konsum von branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren unter 18 Jahren verboten. [red]
Autor:Reiner Bohlander aus Frankenthal |
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